Straßenverkehr Bei zwei Metern ist Schluss
Wiltingen · Neues von der Wiltinger Kupp. Nun sollen Warnbaken länger halten.
25.04.2018
, 07:57 Uhr
Die Höhenbegrenzung für die Wiltinger Kupp (L137) beträgt zwei Meter, was nicht immer beachtet wird. Die starre Höhenbegrenzung ist deshalb bereits mehrfach beschädigt worden. Von April bis November 2016 griff die Höhenbeschränkung noch ab 2,30 Meter. Deshalb versuchten immer wieder Kleinlaster und Wohnmobile unter der Schranke durchzufahren – mehr als 20-mal hatten verbotswidrig durchfahrende Fahrzeuge die Schranke beschädigt. Mobil aufgehängte Warnbalken sollen nun eine längere Haltedauer haben. Aber auch für flache Fahrzeuge ist Vorsicht geboten. Auf der landschaftlich schönen Strecke geht es eng zu.