Sexuelle Nötigung: Drei Jahre Haft für Mann aus VG Thalfang

Trier/Thalfang · Das Landgericht Trier hat einen 23-jährigen Mechaniker aus der Verbandsgemeinde Thalfang wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Mann hat am Dienstag ein Geständnis abgelegt.

Trier/Thalfang. Sechs Verhandlungstermine hat das Landgericht Trier im Fall des 23-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Thalfang ursprünglich angesetzt. Nun ist der Prozess, bei dem es um sexuelle Nötigung und Körperverletzung ging, nach zwei Tagen beendet. Der Angeklagte hat gestanden. Dem 17-jährigen Opfer blieb so eine Aussage erspart - und genau das war das Ziel von Richter Armin Hardt. Deshalb hatte er mit den Beteiligten, also der Anwältin der Nebenklage, der Verteidigerin und dem Staatsanwalt einen sogenannten Deal am ersten Prozesstag ausgehandelt. Inhalt: Der Angeklagte hat eine Woche Zeit, um sich über ein Geständnis Gedanken zu machen. Im Gegenzug wird dem mehrfach Vorbestraften zugesichert, dass sich ein Geständnis "erheblich strafmildernd" auswirkt und er maximal drei Jahre ins Gefängnis muss. Der Mechaniker hat alle Anklagepunkte eingeräumt. Demnach hat er die damals 16-Jährige sexuell genötigt und körperlich misshandelt. Zu den Übergriffen ist es gekommen, als das Mädchen beim Angeklagten zu Besuch war. Nachdem sich die Freundin des Mädchens verabschiedet hatte, hat der 23-Jährige laut eigener Aussage versucht, das Mädchen gewaltsam zu sexuellen Handlungen zu zwingen.
Dabei hat er sie mehrfach im Bereich der Brust und des Halses gebissen und zudem versucht, ihr die Unterwäsche auszuziehen. Die 16-Jährige hat sich gegen die Übergriffe gewehrt. Doch erst, als sie vorgegeben hat, dringend nach Hause zu müssen, hat der Mann von ihr abgelassen.
Als Beweismaterial lagen im Prozess Fotos vor, die die Blutergüsse und Rötungen im Schulter- und Brustbereich des Mädchens nach dem Zwischenfall zeigten.
Das Gericht verurteilte den 23-Jährigen am Dienstag zu drei Jahren Freiheitsstrafe wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Wie bei solchen Deals üblich, erhält der Angeklagte eine Woche Bedenkzeit. Legt er keine Revision ein, hat das Urteil Bestand. Seine Freiheit hat der 23-Jährige allerdings schon eingebüßt. Seit September sitzt er in Untersuchungshaft.
Laut Gericht ist der Mechaniker bereits zu zahlreichen Jugendstrafen verurteilt worden, hauptsächlich wegen Körperverletzung. mai

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