Verkehr Schwimmnudeln für den richtigen Abstand

Trier · Eine Gruppe von Radfahr-Aktivisten hat in Trier bei einer Demonstrationsfahrt darauf hingewiesen, dass Zweiradfahrer oft zu eng überholt werden. Beispiele für die Aktion mit Schwimmhilfen gibt es aus vielen Großstädten weltweit.

 Radfahraktivisten sind mit Schwimmnudel auf dem Gepäckträger durch Trier gefahren, um darauf hinzuweisen, dass Autofahrer beim Überholen Abstand halten sollen.

Radfahraktivisten sind mit Schwimmnudel auf dem Gepäckträger durch Trier gefahren, um darauf hinzuweisen, dass Autofahrer beim Überholen Abstand halten sollen.

Foto: Karsten Müller

Ein Dutzend Radfahrer ist am Samstag trotz des miesen Wetters in einer Gruppe durch Trier gefahren, um auf einen Missstand aufmerksam zu machen. Auf dem Gepäckträger hatten sie rote, türkise und gelbe Schwimmnudeln befestigt. Die Schaumstoffstäbe,  die normalerweise Kindern beim Schwimmenlernen helfen, haben die richtige Länge, um auf den Abstand hinzuweisen, den Autofahrer beim Überholen von Radfahrern einhalten sollten. Dieser ist zwar nicht in der Straßenverkehrsordnung geregelt, soll aber laut gängiger Rechtsprechung mindestens 1,50 Meter betragen. Deshalb stand auf den bunten Schwimmhilfen der Radfahrer auch mit dickem Filzstift geschrieben: „Abstand ist gut für die Beziehung!“

Hinter der Aktion steckt ein lockerer Zusammenschluss von Fahrradaktivisten in Trier. Als „Critical Mass“ (deutsch: Kritische Masse) weisen sie normalerweise in monatlichen Gruppenrundfahrten durch die Stadt auf Missstände im Fahrradwegenetz und nachhaltige Mobilität hin. Zu den Rundfahrten verabreden sich die Teilnehmer in der Facebook-Gruppe Critical Mass Trier.

In dieser Gruppe ist auch ein Video der Schwimmnudelaktion zu sehen, das Karsten Müller, einer der Initiatoren der Aktion, gedreht hat. Der freischaffende Fahrradreisefilmer (www.elenovela.eu) und Theaterproduzent hat den Clip auch für volksfreund.de zur Verfügung gestellt. Am Anfang des Clips ertönt schon ein Hinweis auf die Stoßrichtung der Aktion: „Radler hört die Signale, auf zum Straßengefecht, die kritische Masse erkämpft das Menschenrecht ...“, singen sie da. Michael Merten, der zweite Initiator der Aktion, erzählt, dass ihnen die Zeilen zur Melodie der „Internationale“ eingefallen seien, als die Gruppe am Karl-Marx-Haus vorbeigefahren sei. Das mit dem „Straßengefecht“ sei aber nicht ganz so konfrontativ gemeint: „Wir haben nicht das Ziel, den Verkehr zu behindern. Wir sind ja Teil des Verkehrs. Wir wollen vielmehr Aufmerksamkeit für die Situation von Radfahrern erzeugen und dadurch Autofahrer darauf aufmerksam machen, dass sie nicht so eng überholen sollen.“

Die Schwimmnudel-Aktion haben die beiden Trierer nicht selbst erfunden. Sie haben sich von ähnlichen Aktionen in anderen Städten inspirieren lassen. Ausgehend von der kanadischen Metropole Toronto hat sich die Idee mit der Schwimmnudel verbreitet und schließlich auch deutsche Fahrradaktivisten erreicht – zum Beispiel in Berlin, Hannover oder Rostock (siehe Info).

 Einen Abstand von mindestens 1,50 Metern sollten Autofahrer beim Überholen von Radfahrern einhalten.

Einen Abstand von mindestens 1,50 Metern sollten Autofahrer beim Überholen von Radfahrern einhalten.

Foto: Karsten Müller

Eine Anfrage des TV von Montagnachmittag, was die Trierer Polizei von der Aktion halte und ob die Radler Schwimmnudeln auf die Gepäckträger klemmen dürfen, hat die Polizei bis Dienstagabend nicht beantwortet. Allerdings haben sich schon andere Polizeibehörden in deutschen Großstädten im Rahmen der Radfahrerproteste mit dem Thema beschäftigt. Einig sind sie jedoch nicht, wie sie die Schwimmnudel einordnen sollen. Auf Nachfrage eines Twitter-Nutzers, was sie von der Nudel auf dem Gepäckträger halte, antwortete die Berliner Polizei, dass einzelne Pfähle und Stangen nicht seitlich herausragen dürften. Deshalb seien die Schaumstoffstangen unzulässig. Die Polizei Hannover meinte hingegen: „Grundsätzlich verboten ist solch ein Anbau nicht.“ Allerdings müssten die Vorschriften hinsichtlich Fahrzeugbreite und Beleuchtung eingehalten werden. „Und der Gebrauch darf niemanden schädigen oder mehr als unvermeidbar zum Beispiel behindern.“

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