40-Jähriger prügelt Ehefrau und erpresst sie: Landgericht verurteilt Angeklagten zu Freiheitsstrafe auf Bewährung

Bernkastel-Wittlich/Trier · Um von seiner Frau Geld für die Spielothek zu erpressen, hält er ihr ein Messer an die Kehle. Anderentags prügelt er mit der Faust auf die 43-Jährige ein. Das Landgericht Trier verurteilt einen 40-Jährigen, der im Kreis Bernkastel-Wittlich wohnt, nach seinem Geständnis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Eher wolle sie sterben, als noch einen Tag länger mit diesem Mann zusammenzuleben, sagt eine von ihrem Mann mehrfach misshandelte Frau am Donnerstagvormittag am Landgericht Trier aus. Der 40-jährige Täter und Vater ihrer vier gemeinsamen Kinder, der sich vor Gericht geständig zeigt, sitzt zwei Meter entfernt auf der Anklagebank. Regungslos lauscht der Mann im grauen Pulli und Jeans der Zeugenaussage seiner Ex-Frau. Sie schildert einen nicht näher bestimmten Tag zwischen April und Mai dieses Jahres: "Er hat mich mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Ich konnte eine Woche nur noch flüssige Nahrung durch einen Strohhalm zu mir nehmen", erklärt die Zeugin. Die Schwellungen an Wange und Lippe sowie ihre Schmerzen kuriert sie - ohne einen Arzt aufzusuchen - eine Woche bei ihrem Bruder aus. Dann kehrt sie zu dem Täter und den vier Kindern in die Eifel zurück.

Zwei Monate später, am 11. Juli, nimmt die Gewalt, die der Mann gegenüber der Frau ausübt, noch hässlichere Züge an. An diesem Vormittag möchte der arbeitslose 40-Jährige, der mit seiner Familie von Sozialhilfe lebt, eine Spielothek besuchen. Von den 1600 Euro Sozialleistungen, die die Familie monatlich erhält, hat er zu diesem Zeitpunkt bereits 900 Euro verschleudert - mit Alkohol und Automatenspiel. Deshalb verweigert ihm seine Frau die Herausgabe des übrigen Geldes. Doch ihre Anstrengung, das letzte Vermögen der Familie in ihrer Hosentasche zu schützen, um die vier Kinder zu ernähren, bezahlt die 43-Jährige mit Todesangst."Mit Alkohol war er schlimmer"


Denn ihr geschiedener Mann, mit dem sie trotz Trennung noch zusammenlebt, ergreift ein Küchenmesser. Während er ihr die Klinge an die Kehle presst, wiederholt er seine Forderung, das Geld rauszurücken. Doch die Frau weigert sich weiterhin. "Davon habe ich heute noch ein Trauma und bin nervös", sagt sie vor Gericht. Zitternd lässt er das Messer fallen und flüchtet. Einen Tag später sitzt er in Untersuchungshaft.

"Ich kann gar nicht mehr zählen, wie oft er mich in den 20 Jahren, die wir verheiratet waren, verprügelt hat", erklärt die Frau auf der Zeugenbank. "Selbst wenn er nicht getrunken hat, war er verrückt. Aber mit Alkohol war er noch schlimmer." Der Angeklagte mit geringer Schulbildung lebte in den Tag hinein und hat bloß von Zeit zu Zeit Gelegenheitsjobs angenommen", fasst Oberstaatsanwalt Hans-Peter Hemmes den Lebenslauf des Täters zusammen. Doch zu seinen Gunsten sei vor allem sein Geständnis zu werten. Damit erspare er den Kindern, vor Gericht gegen ihren Vater aussagen zu müssen. In seinem Plädoyer fordert er eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die das Gericht auf Bewährung aussetzen möge. Damit seien die Körperverletzung sowie die versuchte schwere räuberische Erpressung mit dem Küchenmesser der Schuld angemessen bestraft. Da die Frau die Beziehung nun beendet habe, seien auch keine weiteren Gewalttaten zu erwarten.

Hätte sie hingegen früher ausgesagt und mehr Fälle der häuslichen Gewalt zur Anzeige gebracht, hätte der Täter allerdings keine guten Chancen gehabt, noch einmal glimpflich davonzukommen, so Hammes. Verteidiger Carsten Fasold hält, "ohne die Vorfälle bagatellisieren zu wollen", eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr und sechs Monaten für angemessen. Das Opfer habe ja keine bleibenden Schäden erlitten, so Fasold. Petra Schmitz, Vorsitzende Richterin am Landgericht Trier, verurteilt den Täter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt wird.

Der 40-Jährige verlässt den Gerichtssaal als freier Mann - allerdings mit der Weisung, sich seiner Frau nicht gegen ihren Willen zu nähern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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