JUSTIZ

Zum Leserbrief von Rita Ames zur Verurteilung einer Schulleiterin meint dieser Leser:

Meinung

Schwarze Kasse nicht zu rechtfertigen
Die Rektorin der Grundschule Kues hatte, wie mehrfach berichtet, schwarze Kassen eingerichtet, um das Geld, das zur Finanzierung bestimmter Aufgaben gegeben wurden zweckentfremdet zu verwenden, ohne die Genehmigung der Geldgeber einzuholen. Diese zusätzliche Liquidität verwendete die Schulleiterin dazu, andere nutzbringende Ausgaben für die Schule zu finanzieren. Diese Robin-Hood-Methode war früher schon illegal und ist es heute immer noch. Die gute Absicht heilt nicht die Mittel. Dieses Verhalten musste eine Bestrafung nach sich ziehen. Jedoch nicht, weil, wie es verharmlosend heißt, schwarze Kassen geführt wurden, sondern weil es sich im Grunde um einen Betrugstatbestand handelt. Gerade die Lehrer sollten diesen Unterschied erkennen und den Kindern vorleben, statt sich auf die Seite des Unrechts zu schlagen. Wie sonst könnten sie die Kinder dazu erziehen, Dein und Mein zu unterscheiden. Josef Knieps, Bernkastel-Kues

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