Krawallmacher und Wildpinkler unerwünscht

Raufbolde, Wildpinkler und andere Störenfriede - alkoholisiert oder auch nicht - sind für viele längst verknüpft mit Kirmes- und anderen Großveranstaltungen. Dass das nicht so sein muss, wollen die Ordnungskräfte in Morbach unter Beweis stellen. Erstmals bekommt ein sogenannter "Störer" ein Aufenthaltsverbot.

Morbach. Im Morbacher Rathaus will man den Besuchern einen ungetrübten Genuss des Patronatsfestes bieten. Aus diesem Grund werden neben der Polizei Mitarbeiter des Ordnungsamts an allen Tagen auf der Morbacher Kirmes präsent sein, die am morgigen Freitag beginnt.

Ein Novum: Ein sogenannter "Störer" aus der Einheitsgemeinde erhält schon im Vorfeld ein Aufenthaltsverbot. In Morbach macht man von der sogenannten "Störerdatei" Gebrauch, die die rheinland-pfälzische Polizei angelegt hat. Ein Jugendlicher, der bereits auf anderen Veranstaltungen aufgefallen sei und laut Schmitt bei der Cocktail-Nacht eine Schlägerei angezettelt hat, ist auf der Morbacher Großveranstaltung unerwünscht. Schmitt: "Wir wollen eine friedliche Kirmes."

"Rucksacktrinken" ist unerwünscht



In der Datei sind Jugendliche oder junge Erwachsene verzeichnet, die wegen gewalttätiger Auseinandersetzungen bereits aufgefallen sind. Der Hinweis kommt in der Regel von der Polizei. Das Ordnungsamt spricht das Aufenthaltsverbot aus. Die Region Trier ist Testgebiet. So soll möglichen "Krawallmachern" die Lust an der Randale genommen werden. Da manches Problem erst in der Sperrstunde auftauche, ist nach 2 Uhr morgens wieder eine Security-Firma im Einsatz.

Schmitt weist neben den Regelungen im Jugendschutzgesetz auch auf die Morbacher Allgemeinverfügung hin: "Rucksacktrinken" ist unerwünscht. Das heißt: Schnapsflaschen im Rucksack oder eine auf die Kirmes mitgebrachte Kiste Bier sind verboten.

Ein besonderer Augenmerk gilt in diesem Jahr den sogenannten "Wildpinklern". Wer die Toiletten ignoriert und stattdessen in Hauseingänge oder Gärten uriniert, muss mit einer Geldstrafe von 35 Euro rechnen. Die Ursache seien "massive Beschwerden aus der Bevölkerung".

Ein Auge werden Schmitt und sein Team in diesem Jahr auch darauf haben, dass die Musik rechtzeitig ausgeschaltet wird.

Zur Erinnerung: Freitag und Sonntag ist um 24 Uhr Schluss mit jeglicher Art von Musik. Samstag und Montag bleibt alles beim Alten. Ab 24 Uhr muss die Lautstärke reduziert werden. Um 1 Uhr ist für die Livebands Schluss. Ab 1.30 Uhr darf an Ständen und Karussells auch keine Tonträgermusik mehr zu hören sein.

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