Tiere Nutztiere müssen gemeldet werden

Bernkastel-Wittlich · Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich weist darauf hin, dass Bürger, die landwirtschaftliche Nutztiere, wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Equiden (Pferde, Esel etc.), Kameliden, Bienen, Geflügel, Fische in Aquakulturen oder Gatterwild halten möchten, dies bei der Kreisverwaltung angeben müssen.

Die Halter müssen spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt Namen, Anschrift und Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und ihre Standorte mitteilen.

Auch wesentliche Änderungen (auch Adressänderungen) oder Aufgabe der Tierhaltung sind unverzüglich mitzuteilen. Hierbei wird nicht unterschieden, ob es sich um eine gewerbsmäßige Haltung handelt oder um Hobbytiere. Auch gibt es keine Abhängigkeit von der Tierzahl.

Den Antrag zur Anzeige/Änderungsanzeige einer Tierhaltung finden Tierhalter auf der Internetseite www.bernkastel-wittlich.de. Den ausgefüllten Antrag können  die Halter entweder per Post an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich oder an die E-Mail-Adresse veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de senden.

Die Verwaltung weist außerdem darauf hin, dass die Meldung an die Kreisverwaltung nicht die Meldung an die Tierseuchenkasse ersetzt. Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen müssen weiter online oder schriftlich über den Landeskontrollverband (LKV) beim Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) gemeldet werden.

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