Prozess Polizei findet Amphetamin-Mixtur im Kühlschrank: Trio sitzt jetzt auf der Anklagebank

Trier/Morbach · Zwei Männer und eine sechsfache Mutter stehen wegen Rauschgiftdelikten vor dem Trierer Landgericht. Allerdings fallen ihre Geständnisse dann recht unterschiedlich aus.

 Zwei vor dem Landgericht Trier angeklagte Männer aus Morbach sollen gemeinsam beschlossen haben, kostengünstig Amphetamin herzustellen, um es gewinnbringend zu verkaufen.

Zwei vor dem Landgericht Trier angeklagte Männer aus Morbach sollen gemeinsam beschlossen haben, kostengünstig Amphetamin herzustellen, um es gewinnbringend zu verkaufen.

Foto: TV/Mark R. Cristino

Es ist ein sehr ungleiches Trio aus dem Hunsrück, das auf der Anklagebank der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier sitzt: Der gebürtige Morbacher S., 59 Jahre alt und LKW-Fahrer am Bau, der 27-jährige ungelernte Mini-Jobber N. (geboren in Kasachstan mit deutscher Staatsangehörigkeit, Schule in Deutschland und abgebrochene Berufsausbildung) sowie die 31-jährige Birkenfelderin O., die auf der Hauptschule einen notenmäßigen Bilderbuchabschluss geschafft hat und schon Mutter von sechs Kindern ist. S. und N. sind vorbestraft und sitzen in Untersuchungshaft.

Was das angeklagte Trio in den (verbundenen) Augen Justitias verbindet, sollen verschiedene „Stoffe“ sein. Und die heißen Amphetamin, Marihuana, Haschisch, Kokain, und Ecstasy. Dazu kommen gewisse Pilze aus Südamerika.

In der Anklageschrift von Staatsanwältin Stephanie Matthis heißt es: „Den Angeklagten S. und N. wird vorgeworfen, von September 2020 bis April 2021 in Morbach teils gemeinschaftlich mit Rauschgiften in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Die Angeklagte O. soll bei der Materialbeschaffung als Fahrerin geholfen haben.“

Der Hauptvorwurf der Anklägerin: N. und S. hätten sich im September 2020 entschlossen, gemeinsam in der Morbacher Wohnung von S. kostengünstig Amphetamin herzustellen, um es gewinnbringend zu verkaufen. N. soll dabei in Offenburg/Baden Württemberg Amphetaminbase erworben haben. Das Material sei in der Wohnung von S. verarbeitet und gewinnbringend verkauft worden. Den Ertrag daraus und aus weiterem Rauschmittelhandel beziffert die Anklage auf rund 35 000 Euro.

Daneben soll S. weitere 5000 Euro mit Einzelgeschäften erwirtschaftet haben. Und dann gibt es noch einen strafverschärfenden Vorwurf gegen S.: Er soll eine junge Nachbarin für Haus- und Putzarbeiten eingespannt haben. Dafür sei die damals erst 16-Jährige mit Haschisch entlohnt worden.

S. und N. erklären, dass sie sich zu den Vorwürfen einlassen wollten. Allerdings fallen ihre Geständnisse dann recht unterschiedlich aus. Den Anfang macht der Angeklagte S. Er räumt zunächst ein, dass bei ihm Stoff gelagert und auch zu holen war. Abgabe angeblich umsonst an interessierte Bekannte, was ihm aber der Vorsitzende Richter Armin Hardt so nicht abkaufen will. Das spricht wohl total gegen seine lange Berufserfahrung als Strafrichter.

Schließlich einigt man sich darauf, dass S. den Stoff mit einem Euro Aufschlag pro Gramm abgegeben habe. Immer noch ein Schnäppchenpreis.

Als „totalen Quatsch“ bezeichnet S. die vorgeworfene Amphetaminproduktion. Dabei übersieht er zunächst, dass die Materialien von der Polizei in seinem Kühlschrank gefunden wurden, wie die betreffenden Beamten später auch aussagen werden. Daher dann die Korrektur, dass N. die Amphetaminbasen zunächst in Offenburg nur beschafft habe. Die Herstellung sei erst für später geplant gewesen.

Aber „totaler Quatsch“ sei die Behauptung, er habe die jugendliche Putzhilfe mit „Stoff“ entlohnt. Als Zeugin befragt, ist die junge Frau aber sichtlich bemüht, das Thema mit ihrem Zeugnisverweigerungsrecht zu umschiffen. Niemand muss sich selbst belasten. In der Mittagspause hat S. dann „nachgedacht“. Dabei fiel ihm ein, dass er der Frau doch Hasch gegeben hatte.

N., dessen Aussagen wesentlich näher an der Wirklichkeit liegen, räumt ein, in der Wohnung von S. die Amphetaminmixtur angerührt zu haben. Das Material hat er bei Herrn Unbekannt in Offenburg besorgt. Transportiert wurde in einer Sprudelflasche, 2000 Euro pro Liter. Chauffieren ließ er sich von O. in deren Auto. Die beiden hatten damals ein kurzzeitiges Verhältnis.

O. erklärt, sie habe nicht gewusst, was ihr Freund da transportierte. Sie habe mit „Stoff“ eh nichts am Hut. Allerdings ging schon die zweite Beschaffungsfahrt nach Offenburg voll daneben. Aufgrund einer Telefonüberwachung hatten die Fahnder dem Paar zwei Kripobeamte als Beschatter nachgeschickt. Auf der Rückfahrt schlug ein Sondereinsatzkommando zu. Es folgten Hausdurchsuchungen.

Der Prozess wird am 13. Oktober vor dem Landgericht Trier fortgesetzt – mit einem Sachverständigengutachten, Plädoyers und Urteil.

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