AUS DEM ARCHIV: November 2012 Streit um Straßen geht vor Gericht

Thalfang · Der Thalfanger Ferienpark Himmelberg beschäftigt am Donnerstag, 19. November, das Trierer Landgericht. Park-Betreiber Rudi Marx verlangt, dass 28 Hauseigentümer für die Nutzung der Straßen zahlen. Sie sind aus der Verwaltung ausgestiegen und vermieten ihre Wohnungen selbst.

Idyllisch liegt der Ferienpark Himmelberg bei Thalfang umringt von Bäumen. Doch hinter den Kulissen ist von dieser Idylle wenig zu spüren. Bereits seit geraumer Zeit liegen Rudi Marx, Geschäftsführer der Ferienpark Himmelberg GmbH, und 28 Hausbesitzer im Clinch.

Die Ferienpark Himmelberg GmbH hat die Wohnungseigentümer verklagt, für die Nutzung der Straßen innerhalb des Parks zu bezahlen, die der GmbH nach eigenen Angaben gehören. Sie sollen einerseits Notwegerente für die Jahre 2008 bis 2011 entrichten und andererseits die Aufwendungen erstatten, die in diesem Zeitraum für Unterhaltung, Instandsetzung, Beleuchtung, Straßenentwässerung und den Winterdienst angefallen sind.

Mit der Klage wird sich das Landgericht Trier am kommenden Donnerstag, 29. November, beschäftigen. Hintergrund ist, dass die 28 Hausbesitzer in den vergangenen Jahren nach und nach bei der Parkverwaltung ausgestiegen sind und ihre Wohnungen selbst vermieten. Ihre Argumentation: Sie hätten bei der Marx\'schen Verwaltung nichts verdient, bei der eigenen schon.

Nach Angaben des Landgerichts führt die Ferienpark Himmelberg GmbH nun an, dass sich die Beklagten seit diesem Zeitpunkt nicht mehr an den Unterhaltungskosten beteiligen würden. Früher seien sie durch vertragliche Vereinbarungen abgedeckt gewesen, heißt es. Da die GmbH den Beklagten die Nutzung nicht streitig machen könne, aber auch die Wertminderung durch die ständige Nutzung nicht erstattet bekomme, sei die Geltendmachung eines Notwegerechts erforderlich.

Die Beklagten weisen laut Gericht hingegen unter anderem darauf hin, dass ihnen die Wege in diesem Zeitraum unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden seien. Dadurch sei ein Anspruch auf Rentenzahlung ausgeschlossen. Sie führen weiter an, dass die Klägerin auf die Erhebung einer Notwegerente verzichtet habe - aufgrund der fehlenden Feststellung der Notwegerente als das Baugebiet erschlossen wurde. Außerdem könne eine Rente lediglich alternativ zum Ersatz der Unterhaltungskosten verlangt werden, denn diese Belastungen würden mit der Rente abgegolten. Auch seien die geltend gemachten Ansprüche durch die Klägerin nicht ausreichend belegt.
Am Donnerstag wird nun das Gericht entscheiden; die Verhandlung ist zunächst für einen Tag angesetzt. "Es ist notwendig, dass jetzt Klarheit geschaffen wird", sagt Adolf Hildebrand aus Haßloch (Landkreis Bad Dürkheim), einer der betroffenen Hausbesitzer. Rudi Marx wollte sich im Vorfeld der Verhandlung nicht äußern.
Die Verhandlung beginnt am Donnerstag, 29. November, um 12 Uhr im Saal 60

Extra

Notwegerecht besteht, wenn jemand keine Möglichkeit hat, beispielsweise zu seinem Haus zu kommen, außer über das Grundstück eines anderen. Dann kann der Eigentümer des anderen Grundstücks für die Nutzung eine Entschädigung verlangen, die sogenannte Notwegerente. hsc

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