Prozess in Bernkastel-Kues: Ehestreit eskaliert in der Nacht

Bernkastel-Kues/Morbach · Das Amtsgericht Bernkastel-Kues verhandelt einen Fall von möglicher gefährlicher Körperverletzung. Ein Mann soll seine Frau mit einem Gürtel gewürgt haben. Es könnte im Affekt geschehen sein.

Die Hauptverhandlung im Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung ist am Dienstag am Amtsgericht Bernkastel-Kues eröffnet worden. Ein erster Termin war vertagt worden, da noch ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden sollte, das nun vorliegt (der TV berichtete).

Im April 2016 soll sich der Angeklagte mit seiner Frau im gemeinsamen Haus in der Einheitsgemeinde Morbach zum wiederholten Mal gestritten haben. Dabei soll er seine Frau geschlagen haben und ihr einen Gürtel um den Hals gelegt und zugezogen haben, so dass sie das Bewusstsein verlor. Anschließend soll er seine Frau vergewaltigt haben. Die vorsitzende Richterin Claudia Stadler erteilte dem Angeklagten das Wort. In einer Dreiviertelstunde erzählte er, wie er seine Frau 2011 kennengelernt hatte, damals habe es eine Seelenverwandtschaft gegeben. Aber die Ehe sei rasch gescheitert. Seine Frau habe ihn oft physisch und psychisch angegriffen. Finanzielle und familiäre Probleme seien hinzugekommen. Der Mann hat zwei Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung.Hass und anschließende Versöhnung seien für die Ehe kennzeichnend gewesen. An jenem Abend sei die Situation eskaliert.

Richterin Stadler wollte wissen, ob er einen Gürtel verwendet habe. Das verneinte der Angeklagte. Auf die Frage, ob es anschließend zu Geschlechtsverkehr gekommen sei, antwortete der Angeklagte, dass dem so war, er aber abgebrochen habe. Richterin Stadler stellte fest, dass er das in den vorangegangenen Vernehmungen noch nie bestätigt habe.

Anschließend wurde die Ehefrau des Angeklagten vernommen. Sie war nach der Tat in stationärer psychiatrischer Behandlung und lebt nun an einem geheimen Ort. Sie schilderte den Tathergang aus ihrer Sicht: "Er würgte mich mit beiden Händen. Ich hatte Todesangst." Sie habe zwischenzeitig das Bewusstsein verloren. Dann habe sie voller Angst zu ihm gesagt: "Ich liebe dich, du bist das nicht", woraufhin er von ihr abgelassen habe. Aber die Spannung sei nicht abgebrochen, er habe sie danach im ehelichen Bett vergewaltigt.

Am Morgen sei sie zu einer Freundin geflohen und habe einen Arzt aufgesucht, der die Verletzungen fotografiert hatte, anschließend habe sie Anzeige erstattet. Gerichtsärztin Dr. Daniela Bellmann erläutert darauf ihr Gutachten. Der Anfang des Tathergangs sei von beiden Beteiligten ähnlich geschildert worden. Aber nach den Ohrfeigen, die beide eingeräumt hätten, gebe es wesentliche Unterschiede, so Bellmann. "Ganz klar sind die Verletzungen am Hals herausragend", sagt die Expertin. Blutergüsse und Abschürfungen würden die Verwendung eines Gürtels in Betracht kommen lassen. Das könne zu einem Bewusstseinsverlust geführt haben.

Das im Vorfeld geforderte psychiatrische Gutachten erläutert dann Wolfram Schumacher-Wandersleb, Ärztlicher Direktor der Klinik Nette-Gut für Forensische Psychiatrie bei Koblenz. Demnach könne beim Angeklagten von einer Affekthandlung ausgegangen werden. Es habe aufgrund der zahlreichen Probleme eine langfristige psychische Belastung vorgelegen. Schumacher-Wandersleb: "Eine verminderte Schuldfähigkeit ist nicht auszuschließen."

Am Montag, 12. Juni, 9 Uhr, ist der nächste Prozesstermin, zu dem noch die Eltern des Angeklagten befragt werden sollen. Dann ist voraussichtlich mit einem Urteil zu rechnen.

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