"Die Angeklagte wird ein Leben lang büßen"

Trier · Die Frage nach dem Warum bleibt im Prozess unbeantwortet. Keiner hat eine Erklärung, warum vor zwei Jahren eine 60-jährige Daunerin zur Geisterfahrerin geworden ist. Drei Menschen starben bei einem Horrorunfall auf der A 1.

Trier. Richter Armin Hardt blickt lächelnd in Richtung der Angeklagten. "Heute bringen wir es zu Ende", sagt er freundlich zu Beginn des letzten Verhandlungstages. Er versucht, der 62-Jährigen die Angst zu nehmen. Die Angst vor dem Urteil, das ein paar Stunden später gesprochen werden soll. Doch die Daunerin, die sich kaum auf den Beinen halten kann, zittert und weint - ihr ist nicht zum Lächeln. Sie weiß, dass sie heute verurteilt werden wird. Sie hat drei Menschen in den Tod gerissen, als sie am 15. Oktober 2012 als Geisterfahrerin auf der A 1 fuhr. Über eine 1,4 Kilometer lange Strecke ist sie mit 80 Kilometern in der Stunde auf der Überholspur in falscher Richtung gefahren. Bis es zu dem Horrorunfall kam, der, wie Staatsanwältin Susanne de Renet in ihrem Plädoyer sagt, "fast eine ganze Familie ausgelöscht" hat.
Ein 31-jähriger Vater, sein siebenjähriger Sohn und seine neunjährige Tochter starben. Die beiden anderen Töchter (vier und zehn) überlebten mit viel Glück. Sie sind noch heute traumatisiert, haben Schmerzen, leiden am Verlust ihres Vaters, wie ihre Mutter in einer bewegenden Aussage vor Gericht unter Tränen geschildert hat.
Während die 30-jährige Mutter felsenfest davon überzeugt ist, dass ihr Mann und ihre vier Kinder bei dem Horrorcrash angeschnallt waren, haben sich die schon vor dem Prozess bestehenden Vermutungen bestätigt: Zwei Unfallgutachter gehen davon aus, dass keines der fünf Opfer in dem Auto des Familienvaters angeschnallt war. "Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" sei das so gewesen, sagt am letzten Prozesstag der Sachverständige Arno Böhm. Wären die drei hinten sitzenden Mädchen angeschnallt gewesen, dann wären sie wohl nicht aus dem Wagen geschleudert worden, heißt es in seinem Gutachten. Die Neunjährige starb. Ihr Bruder, der vorne saß, wurde mit der Fahrzeuggeschwindigkeit von 110 Kilometern in der Stunde gegen das Armaturenbrett geschleudert, der Vater ungebremst aufs Lenkrad. Alle hätten "guten Chancen" gehabt zu überleben, wenn die Gurte angelegt gewesen wären, sagt Böhm genau wie die Rechtsmedizinerin Katrin Uebbing.
Und genau das ist die besondere Tragik des Falles: Die Geisterfahrerin ist nicht alleine verantwortlich für den Tod der drei Menschen.
Trotzdem treffe die 62-Jährige eine "sehr, sehr schwere Schuld", sagt die Staatsanwältin. Auch sie findet in ihrem Plädoyer keine Antwort auf das Warum. Warum wurde die Frau zur Geisterfahrerin? Ein Selbstmordversuch sei ausgeschlossen; die Beruhigungstabletten, die die Frau seit Jahren gegen ihr ständiges Zittern nimmt, seien auch nicht schuld gewesen, bestätigt die Rechtsmedizinerin. So bleibe die Frage nach dem Warum unbeantwortet: "Wir wissen es nicht. Wir werden es wohl niemals erfahren", sagt de Renet. Sie geht auch auf das Schicksal der Angeklagten ein. Sie sei eine "gebrochene Frau", sie sitze "im Gefängnis des eigenen Lebens". Daher fällt ihre Strafforderung im Vergleich zum späteren Urteil vergleichsweise milde aus: Eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung, aber lebenslanges Fahrverbot.
Dem Anwalt der Mutter der getöteten Kinder und Ehefrau des ums Leben gekommenen Vaters, Franz Obst, ist das zu milde. Er sieht in der Geisterfahrt einen Selbstmordversuch und damit einen Vorsatz. Und der müsse entsprechend bestraft werden. "Der 15. Oktober 2012 ist der Todestag nahezu einer ganzen Familie", erinnert Obst in seinem Plädoyer.
"Sie wollte nicht sterben. Sie wollte nicht andere Personen verletzen oder töten", entgegnet Hans-Josef Ewertz, Verteidiger der Angeklagten. Auch er hat keine Antwort auf das Warum, spricht von einem "fahrlässigen Fehlverhalten". Die Daunerin mache sich jeden Tag Selbstvorwürfe und leide an Schuldgefühlen. "Sie wird ein Leben lang damit leben müssen. Die Angeklagte wird ein Leben lang büßen." Doch leide sie nicht nur seelisch. Die ehemalige Krankenpflegerin sei selbst zum Pflegefall geworden. Sie werde kein "freudiges Leben" mehr haben, sagt Ewertz, der eine angemessene und milde Strafe für die Frau fordert.
Es tue ihr furchtbar leid, sagt diese leise, sehr gebrochen, sichtlich gezeichnet.
Die Reue und auch die von ihrem Verteidiger vorgetragene Bitte um Entschuldigung an die Mutter der getöteten Kinder nimmt das Gericht durchaus ernst. Doch an der Schwere der Schuld bestehe kein Zweifel, sagt Richter Hardt in seiner Urteilsbegründung. Anders als Obst schließt das Gericht einen Selbstmordversuch und damit einen Vorsatz aus. "Nichts aber auch gar nichts" deute daraufhin, dass sie "aus heiterem Himmel" auf dem Parkplatz an der A 1, von dem sie falsch auf die Autobahn fuhr, den Entschluss gefasst habe, ihr Leben zu beenden.
Zwei Jahre Haft auf Bewährung lautet das Urteil. Drei Monate davon gelten schon als verbüßt, wegen der langen Verfahrensdauer (siehe Extra). Ein lebenslanges Fahrverbot hält Hardt für zu lange, zwei Jahre seien angemessen. Die Angeklagte und die Staatsanwältin akzeptieren noch im Gericht den Richterspruch. Obst spricht von einem "angemessenen Urteil", lässt aber offen, ob er es akzeptiert.Extra

Richter Armin Hardt ging in der Urteilsbegründung darauf ein, warum es erst zwei Jahre nach dem Unfall zum Prozess gekommen ist. Im April 2013 wurde die Unfallverursacherin angeklagt. Der Prozess sollte zunächst vor dem Wittlicher Amtsgericht stattfinden. Wegen der "besonderen Bedeutung" übernahm das Landgericht Trier das Verfahren im Mai 2013. Bis zum Prozessbeginn im August 2014 habe seine Kammer 45 neue Anklagen aburteilen müssen, begründete Hardt die "überlange Verfahrensdauer". Er kritisierte den TV, der im Januar berichtet hatte, dass noch immer kein Termin für den Prozess feststand. Der TV hatte Justizkreise zitiert, die von einem Skandal sprachen. Als "Skandal" bezeichnete Hardt hingegen die Berichterstattung. wie

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