Fall Lolita Brieger: Lebenslang oder Freispruch

Trier · 30 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der 18-jährigen Eifelerin Lolita Brieger fällt heute Nachmittag das Urteil. Dem wegen Mordes angeklagten Exfreund Lolitas droht eine lebenslange Gefängnisstrafe. Oder Josef K. verlässt den Gerichtssaal als freier Mann.

Trier. Für den aus dem Eifelort Scheid stammenden Angeklagten geht es heute um alles oder nichts: Folgt das Trierer Schwurgericht den Plädoyers seiner beiden Verteidiger, kann der 51-jährige Landwirt im Anschluss an die Urteilsverkündung nach Hause fahren. Glaubt das fünfköpfige Gericht hingegen den Ausführungen von Staatsanwalt und dem Anwalt der Familie Brieger, wird Josef K. zumindest die nächsten 15 Jahre im Gefängnis verbringen. So lange sitzt ein in Deutschland zu lebenslanger Haft verurteilter Straftäter mindestens hinter Gittern, ehe er zur Bewährung entlassen werden kann.
Staatsanwalt Eric Samel ist sich sicher, dass Josef K. seine von ihm schwangere Exfreundin Lolita im November 1982 mit einem Draht erdrosselt hat. "Sie musste sterben, weil ihr sozialer Stand nicht zu einer reichen Bauernfamilie passte und sie das Kind austragen wollte", glaubt der Ankläger. Nach dem Gewaltverbrechen soll Josef K. den Leichnam in Folie verpackt und auf einer Mülldeponie im benachbarten Frauenkron vergraben haben. Die Deponie wurde kurze Zeit danach stillgelegt und später renaturiert.
Hätte sich im Herbst vergangenen Jahres nicht ein ehemaliger Freund des Angeklagten bei der Polizei offenbart und gestanden, bei der Beseitigung des Leichnams geholfen zu haben, wären Lolitas sterbliche Überreste wohl nie gefunden worden. Seitdem sitzt Josef K. unter Mordverdacht in Untersuchungshaft. Während des gesamten Prozesses am Trierer Landgericht hat sich der Vater eines kleinen Jungen nicht zu den Vorwürfen geäußert. Nur bei einer Verurteilung wegen Mordes muss Josef K. ins Gefängnis. Alle anderen möglichen Straftatbestände, auch ein Totschlag, sind verjährt und können von einem Gericht nicht mehr geahndet werden.
Prozessbeobachter gehen davon aus, dass das Verfahren mit dem heutigen Urteil noch nicht beendet ist. Die unterlegene Seite werde Revision einlegen, heißt es. Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei dann wohl nicht vor Ende des Jahres zu rechnen. sey

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