Polizistenmord von Kusel Oberstaatsanwalt nach Polizistenmord: Hätten Behörden Andreas S. stoppen können?

Meinung · Waffenrechtsexperten sagen, dass die saarländischen Behörden den mutmaßlichen Polizistenmörder Andreas S. früher hätten entwaffnen müssen. Doch der agierte wie ein psychopathischer Killer.

 Blumen und Kerzen stehen an dem Tatort, an dem zwei Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle erschossen wurden.

Blumen und Kerzen stehen an dem Tatort, an dem zwei Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle erschossen wurden.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Eine Polizistin und ein Polizist sind tot. Weil die saarländischen Behörden die Gefahr, die von dem Hauptverdächtigen Andreas S. ausging, nicht erkannt haben? Der 38-Jährige hat – so die These des leitenden Oberstaatsanwaltes – die zwei saarländischen Polizisten bei einer Kontrolle hingerichtet, mutmaßlich um ein Wildereidelikt zu vertuschen.

S. ist Jäger und Sportschütze, war über 20 Jahre lang Waffenbesitzer. Und das, obwohl er 2004 bei einem Jagdunfall seinem Ziehvater ein Auge ausgeschossen hatte. Damals musste er vier Jahre nach der Tat seine Waffen- und seinen Jagdschein abgeben, bekam sie nach fünf Jahren jedoch wieder – und behielt sie. Obwohl zuletzt mehr als 20 Verfahren gegen ihn liefen. Wegen Insolvenzverschleppung, Betrug, wegen Gewaltdelikten. Obwohl ihn Revierbesitzer, Förster oder Jäger seit Jahren verdächtigen, ein Wilderer zu sein. Ihn anzeigten, ihn ächteten. Letztlich zog S. fünfmal um, um den Entzug seines Jagdscheines, um den Verlust der Waffenbesitzkarte durch eine Jagd- oder Waffenbehörde zu umgehen. Kommunizieren die Behörden der Landkreise nicht gut genug untereinander? Ermittelte die Polizei nicht hartnäckig genug gegen den Wilderer?

Hätten die Behörden Andreas S. entwaffnen können?

Fest steht: S. behielt seinen Jagdschein bis 2020, seine Waffenbesitzkarten sogar bis zuletzt – mit der er Waffen leihen konnte. Ein Unding sagen nicht nur Waffenrechtsexperten. Die Behörden hätten ihn viel früher von (legalen) Waffen fernhalten können, vielleicht sogar müssen. Sie hätten das Waffenrecht nur konsequent anwenden müssen. Das muss jetzt geprüft werden.

Die Schuld an den Morden tragen die Behörden jedoch nicht. Die trägt alleine S.. Er war es (laut Staatsanwaltschaft), der fünfmal abgedrückt hat, um zwei junge Menschen zu töten. Extrem kaltblütig, ohne Skrupel. So  etwas tut kein Jäger, kein Sportschütze. Das ist die Handschrift eines psychopathischen Killers. Solche Typen zu hindern, sie vor einer Tat verlässlich zu erkennen – ist schwer bis unmöglich, man kann aber versuchen, es ihnen so schwer wie möglich machen, an Waffen zu kommen.  Auch mit Hilfe des deutschen Waffengesetzes.

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