Lamparski und der leere Koffer: Wo bleiben die Flugplatz-Millionen?

Bitburg · Angeblich ist die Geldwäscheprüfung einer Bank schuld daran, dass der Projektentwickler Frank Lamparski das Startkapital für den Bitburg Airport noch nicht vorweisen kann. Experten finden diese Geschichte unglaubwürdig. Dem TV haben sie erklärt, warum.

Bitburg. "Das stimmt alles von vorne bis hinten nicht", sagt Rechtsanwalt Achim Diergarten. Die ganze Geschichte sei unglaubwürdig. Sie stinke zum Himmel. Und mit dieser Ansicht ist der ausgewiesene Experte für Geldwäscheprüfungen nicht alleine.
Die Geschichte, von der er spricht, ist jene Frank Lamparskis. Lamparski, der nach eigenem Bekunden genau wie der Eifelkreis Bitburg-Prüm und die Stadt Bitburg ungeduldig auf das Geld eines asiatischen Investors wartet. Geld, mit dem er den Flugplatz Bitburg bis 2022 in einen internationalen Flughafen verwandeln will. Geld, das längst da sein sollte. Angeblich befinden sich die 380 Millionen Euro inzwischen auf einem Konto des Investors bei einer namhaften Bank im EU-Raum. Namen will Lamparski keine nennen. Doch sei sein Investor auch in seinem Heimatland Kunde dieser Bank.
Dass dieses Geld - beziehungsweise die ersten 30 Millionen Euro - immer noch nicht in Luxemburg angekommen ist, begründen Lamparski und sein Anwalt mit sehr aufwendigen Prüfungen, die im Rahmen des Geldwäschegesetzes nötig seien. "Wir erhalten die Informationen über den Sachstand nur vom Investor", sagt Lamparskis Anwalt Michael Fritzsche. Und der teile mit, dass die Bank immer wieder Nachfragen habe und er im Ausland immer wieder Dokumente besorgen müsse.
Aus Sicht von Experten gibt es zahlreiche Gründe, die diese Geschichte unglaubwürdig erscheinen lassen.

Erstens: Banken halten Geld nicht fest. Ja, sie dürfen es laut Diergarten gar nicht. Nach der EU-Preisverordnung von 2001 sei jedes europäische Institut verpflichtet, Geld innerhalb eines Werktages weiterzuleiten. Ausnahmen wegen einer "Geldwäscheprüfung" sähen weder die Verordnung noch nationale Gesetze vor. Insofern bestehe schon ein zivilrechtlicher und damit gerichtlich durchsetzbarer Anspruch gegen die Bank, das Geld herauszugeben - ganz zu schweigen von dem Anspruch, zumindest eine Bestätigung über das Vorhandensein des Geldes verlangen zu können.

Zweitens: Normale Geldwäscheprüfungen bei Banken dauern nicht lange. "Das ist in ein bis zwei Tagen erledigt." Über Wochen oder gar Monate dürfe sich das nicht hinziehen, sagt der luxemburgische Staatsanwalt Marc Schiltz in Übereinstimmung mit Diergarten. Schiltz arbeitet für die Financial Intelligence Unit - Spezialisten für Geldwäscheuntersuchungen -, die die Ermittlungen übernimmt, sobald Banken ihr Verdachtsfälle melden. Dazu seien alle europäischen Banken verpflichtet, sobald sie den Verdacht haben, dass mit dem Geld irgendetwas nicht stimmen könnte. "Wenn sich der Verdacht erhärtet, können wir das Geld einfrieren", sagt Schiltz. Zunächst für drei Monate. Bei Bedarf auch länger. Über den konkreten Fall darf er wegen des Berufsgeheimnisses keine Aussagen machen.

Das bedeutet drittens: "Wenn so eine Zahlung über mehrere Wochen festgehalten wird, dann ist da etwas faul", sagt der aus dem Bitburger Land stammende Ralf Ferner, der als Abteilungsleiter bei der Skandinaviska Enskilda Banken (SEB) in Stockholm nach eigenen Angaben rund 80 Milliarden Euro verwaltet. Diergarten fügt hinzu: Um das Geld festzuhalten, müsste eine Verdachtsanzeige erstattet werden. Daraufhin würde die zuständige Strafverfolgungsbehörde des Landes die Gelder beschlagnahmen und prüfen. "Angenommen, es wäre so, dann kann das tatsächlich Jahre dauern, da hier Recherchen in einem fremden Land erfolgen müssten, was naturgemäß nur über den diplomatischen Weg erfolgen kann." Allerdings müssten die Verdachtsmomente schon äußerst schwerwiegend sein, damit die Strafverfolgungsbehörden das Geld über einen so langen Zeitraum beschlagnahmen können. Je nachdem, aus welchem Land das Geld stammt, könnte Ferner sich auch politische Gründe dafür vorstellen, dass es nicht weitergeht. Falls das Geld denn überhaupt existiere.

Viertens: Der Asiate ist in seiner Heimat angeblich bereits Kunde der Bank. Laut Lamparski verzögert auch die "Know-your-Customer”-Prüfung die Überweisung des Geldes. Diese Prüfung ist für Banken verpflichtend. Sie müssen Informationen über ihren Kunden sammeln, ehe ein Konto eröffnet werden kann: Sie erfragen den Zweck der Geschäftsbeziehung, welcher Umsatz geplant ist oder wo die Mittel herkommen. "Eine solche Prüfung ist meist innerhalb weniger Stunden, maximal weniger Tage abgeschlossen", sagt Diergarten. Da der Asiate in seinem Heimatland ja bereits Kunde der Bank sein soll, müsse die Bankfiliale in der EU ja nur noch die Daten bei ihrer Schwesterbank in Asien anfordern, was aus seiner Sicht schnell erledigt sein sollte.

Fünftens: "Zeit ist Geld", sagt Ferner. Niemand lasse sein Geld wochenlang irgendwo rumliegen. Eine Meinung, die Diergarten teilt: "Kein normaler Mensch lässt einfach so mal 30 Millionen bei einer Bank unverzinslich liegen und wartet geduldig, bis die aufwendige "Geldwäscheprüfung" endlich abgeschlossen ist. Immerhin würden bei einer normalen zweiprozentigen Anlage des Geldes pro Tag etwa 1600 Euro Zinsen anfallen. Gehe man davon aus, dass das Geld schon seit Monaten dort liege, könne man sich den Schaden ausrechnen. "Nein, je länger man sich das Ganze durch den Kopf gehen lässt, desto grotesker wird das alles", sagt Diergarten.

Das Fazit der Experten: "Entweder gibt es weder Geld noch Geldwäscheprüfung, oder die Herkunft des Geldes ist derart zweifelhaft, dass Kreis und Stadt lieber auf die Zusammenarbeit verzichten sollten", sagt Ferner. Diergartens Urteil ist nicht weniger vernichtend: "Die Nichtnennung des Investors, die Nichtnennung der ,namhaften Bank\' oder die Nichtherausgabe von aussagekräftigen Dokumenten wie auch die Behauptung einer angeblichen ,Geldwäscheprüfung\' durch die Bank lassen nur den Schluss zu, dass hier alle kräftig getäuscht wurden und immer noch werden."

Lamparskis Reaktion: Lamparski und sein Anwalt reagieren relativ gelassen, als der TV sie mit dem Urteil der Experten konfrontiert. Fritzsche zufolge hat der Investor einen Vertrag unterzeichnet, der ihn dazu verpflichtet, die 30 Millionen Euro zu zahlen. "Ich kenne die Prüfprozedur nicht", sagt Lamparski. Er sei kein Banker. Und er könne nur das sagen, was der Investor ihm mitteile: Das Geld sei da, und es werde geprüft. "Mir wäre es auch lieber, diese Prüfung würde nicht so lange dauern", sagt er. Doch einen Einfluss darauf habe er nicht.

Billens Reaktion: "Ich habe damit nichts zu tun", sagt Michael Billen, Aufsichtsratsvorsitzender der Flugplatz GmbH und treibende Kraft hinter den Flugplatzplänen. Falls es ein Problem gebe, dann sei es das von Lamparski oder seinem Investor. "Ich habe nie gesagt, dass ich das Geld gesehen habe." Allerdings gebe es für die Kommunen kein Risiko. Denn: Verkauft wird nur, wenn das Geld bis Ostern da ist.

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