Trierer Frauen kämpfen vor Gericht gegen ungleiche Mütter-Renten

Trier · Zehn Mütter aus ganz Deutschland, darunter zwei aus Trier, klagen erstmals gegen die Ungleichbehandlung bei den Babyjahren für die Rente: Frauen, die nach 1992 Kinder geboren haben, erhalten drei Jahre angerechnet, ältere Mütter nur ein Jahr.

Trierer Frauen kämpfen vor Gericht gegen ungleiche Mütter-Renten
Foto: Cheryl Cadamuro

Es sei Unrecht, dass ältere Mütter, die vor 1992 Kinder bekommen haben, nur ein Jahr Kindererziehungszeit auf ihre Rente anrechnen können, sagt Alfred Rollinger (86), ehemaliger Vize-Präsident des Trierer Sozialgerichts. Erst für alle ab 1992 geborenen Kinder werden Müttern drei Babyjahre angerechnet. Die Rente erhöht sich für diese Frauen immerhin pro Kind um 82,38 Euro, sie erhalten damit 54,92 Euro mehr als ältere Mütter.

Der Sozialrichter a.D. hat deshalb für zehn betroffene Frauen, darunter seine Ehefrau (85), Mutter von fünf Kindern, und eine 72-jährige dreifache Mutter aus Trier, Klagen formuliert, die vor Sozialgerichten in Deutschland eingereicht worden sind. Rollinger, der 2001 bereits erfolgreich gegen die Benachteiligung kinderreicher Familien bei der Pflegeversicherung vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte, hält die Regelung der Babyjahre im Rentengesetz für verfassungswidrig.

Es sind die ersten Klagen, die gegen die Stichtagsregelung bei der Anrechnung der Kindererziehungszeiten eingereicht worden sind. Unterstützung erhält Rollinger von der Mainzer CDU-Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden der Frauen-Union, Maria Böhmer.

Statt der Einführung eines Betreuungsgeldes fordert sie eine bessere Alterssicherung für Mütter. Die Änderung der Regel würde die Rentenkasse bis 2014 um eine Milliarde Euro und bis 2030 um sieben Milliarden Euro jährlich zusätzlich belasten. In Rheinland-Pfalz erhalten derzeit 225.000 Frauen Renten, davon 189.901 mit Kindererziehungszeiten - überwiegend Mütter, die vor 1992 Kinder bekamen.

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