Polizeigesetz Landesregierung will Sicherheits-Regeln für kleine Weinfeste nicht lockern

Mainz · Das neue rheinland-pfälzische Polizeigesetz kann Veranstaltern kleiner Weinfeste hohe Sicherheitsauflagen setzen. Die Freien Wähler haben deshalb im Landtag eine Lockerung gefordert. Die Regierung hat dem Vorschlag aber eine Absage erteilt.

Für Großveranstaltungen wie das Weinfest in Bernkastel-Kues gelten ohnehin besondere Regelungen. Doch nach dem neuen Gesetz können auch auf Veranstalter von kleinen Festen hohe Auflagen zukommen.

Für Großveranstaltungen wie das Weinfest in Bernkastel-Kues gelten ohnehin besondere Regelungen. Doch nach dem neuen Gesetz können auch auf Veranstalter von kleinen Festen hohe Auflagen zukommen.

Foto: Rudolf Höser

Innenminister Roger Lewentz (SPD) hat die Lockerung von Sicherheitsregeln für kleine Weinfeste am Donnerstag im Landtag abgelehnt. Vergangenes Jahr hatte die Regierung ein neues Polizei- und Ordnungsbehördengesetz beschlossen. Seitdem müssen Veranstalter auch für kleine Feste ein Sicherheitskonzept vorlegen und einen Ordnungsdienst einrichten, wenn es das kommunale Ordnungsamt von ihnen verlangt. Die Neuregelung sorgte bei Veranstaltern für große Verunsicherung. In der Moselgemeinde Lieser (Kreis Bernkastel-Wittlich) war deshalb das Weinfest abgesagt worden, in Bernkastel-Kues entfällt beim diesjährigen Weinfest der Umzug.

Freie Wähler wollen keine Regeln für kleine Feste

Die Freien Wähler hatten deshalb am Donnerstag einen Gesetzesentwurf im Landtag eingebracht, um zumindest kleine Feste von den Auflagen komplett zu befreien. Dem Entwurf zufolge, sollten für Veranstaltungen mit unter 1500 Personen gleichzeitig künftig keine besonderen Regeln mehr gelten. „Sicherheit und Ordnung müssen zwar umfassend gewährleistet sein“, sagte der Abgeordnete Stephan Wefelscheid - „jedoch in eine angemessene Relation zu Organisation und Durchführung von kleineren Veranstaltungen gebracht werden, sodass diese nicht faktisch unmöglich werden“. Wefelscheid sprach sogar davon, dass das Gesetz ein Todesstoß für die ohnehin von der Corona-Pandemie gebeutelte Veranstaltungsbranche sein könnte.

Innenminister will keine Ausnahmen bei der Sicherheit

Der Innenminister sieht derweil kein Problem im neuen Gesetz. Er halte eine pauschale Ausnahme für die Innere Sicherheit - wie es die Freien Wähler forderten - für völlig falsch. Lewentz verwies auf die sich seit 2015 veränderte Sicherheitslage mit Fällen von Charlie Hebdo über den Berliner Breitscheidplatz bis nach Trier. Die Terror-Bedrohungen seien real. Zudem gebe es auch für kleine Veranstaltungen keine grundsätzliche Pflicht, ein aufwendiges Sicherheitskonzept vorzulegen, sagte Lewentz. Das entscheide die Ordnungsbehörde im Einzelfall, wenn konkrete Umstände vorlägen.

Absagen nur wenige Einzelfälle?

Die Absage in Lieser sei einer von wenigen Einzelfällen gewesen. Spätestens am Pfingstwochenende habe man in Rheinland-Pfalz gesehen, dass auch mit dem neuen Gesetz die große Masse Veranstaltungen durchführen könne, so der Innenminister.

Grüne: „Boulevard-Gesetzesentwurf“

„Das ist kein Todesstoß für die kleineren Veranstaltungen“, sagte auch die SPD-Abgeordnete Nina Klinkel. Die Möglichkeit, ein Sicherheitskonzept zu verlangen, sei sinnvoll - etwa wenn man an Rechtsrock-Konzerte denke. Der Grünen-Abgeordnete Carl-Bernhard von Heusinger kritisierte den Vorstoß der Freien Wähler als „Boulevard-Gesetzentwurf“. Auch bei kleinen Veranstaltungen könne es eine Gefahr vor terroristischen Anschlägen geben. Kritik gab es auch von FDP und CDU. „Wir werden uns trotz bester Überlegungen niemals gegen alle Gefährdungen des Lebens wehren können“, sagte der CDU-Abgeordnete Dirk Herber. Man müsse den kleinen Veranstaltern aber die Angst vor der Verantwortung nehmen. Hier würden die Ordnungsbehörden bei der Interpretation des Gesetzes aber von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion alleine gelassen.

Trotz aller Kritik - außer von der AfD: Wefelscheid bezeichnete es im Anschluss als Erfolg, dass sein Antrag nun im Ausschuss weiter behandelt werde und das Land nun mit den Kommunen das Gespräch suchen wolle.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort