Der Dreck muss weg

MERZKIRCHEN/OCKFEN. (red) Die turnusmäßige Abfuhr des in zugelassenen Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des in Gruben gesammelten Abwassers in den gemeinden Merzkirchen und Ockfen ist zwischen dem 3. und 7. Juli.

Wessen Kläranlage entleert werden müsste und wer als Betreiber in der angegebenen Zeit nicht anwesend ist, sollte sich mit der Abfuhrfirma unter der Rufnummer 06501/9278 -0 in Verbindung setzen und einen neuen Abfuhrtermin vereinbaren. Zum Abfuhrtermin hat der Grundstückseigentümer die Kleinkläranlage oder Abwassergrube freizulegen und die Zufahrt zu gewährleisten. Zusätzlich erforderliche Entschlammungen und Entleerungen sind rechtzeitig bei der Verbandsgemeinde schriftlich oder mündlich zu beantragen. Auch ohne vorherigen Antrag und außerhalb des Abfuhrplanes kann die Verbandsgemeinde Kleinkläranlagen oder Abwassergruben entschlammen oder entleeren. In der Vergangenheit sei in Einzelfällen das Entschlammen von Kleinkläranlagen oder das Entleeren von Abwassergruben nicht zugelassen oder behindert worden. Dies sei eine Ordnungswidrigkeit und könne mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Vorschriften des Landeswassergesetzes ließen eigene Entleerungen nicht mehr zu, teilt die Verbandsgemeinde-Verwaltung mit.

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