Justiz 50 000 Euro Beute – Falscher Polizist steht vor Gericht

Trier · Weil er eine 87-Jährige um 50 000 Euro betrogen haben soll, muss sich ein junger Mann vor dem Trierer Amtsgericht wegen Bandenbetrugs verantworten. Dass er gefasst wurde, ist einer Fernsehsendung zu verdanken.

 ARCHIV - 15.03.2019, Bayern, Kempten: ILLUSTRATION - Ein Polizist steht im Regen vor einem Streifenwagen dessen Blaulicht aktiviert ist. Immer öffter müssen Polizisten Nebenjobs annehmen um über die Runden zu kommen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 15.03.2019, Bayern, Kempten: ILLUSTRATION - Ein Polizist steht im Regen vor einem Streifenwagen dessen Blaulicht aktiviert ist. Immer öffter müssen Polizisten Nebenjobs annehmen um über die Runden zu kommen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Tatort Seniorenwohnheim. Am Mittwoch, 10. Juni 2020, erleichtert ein junger Mann eine 86-jährige um 50 000 Euro. In den zwei Tagen vor der Tat hat sich wohl einer seiner Komplizen am Telefon als Polizist ausgegeben. Er ruft das Opfer mehrfach an und bedrängt die Frau. Schließlich überzeugt er sie, dass ihr Bargeld in einem Bankschließfach nicht mehr sicher sei, und überredet sie, es abzuholen und den „Polizisten“ zu übergeben. Die Frau tut das am 10. Juni. Das Geld ist futsch, die Männer sind auch zunächst über alle Berge.

Trotzdem kann einem der mutmaßlichen Täter nun der Prozess gemacht werden. Das Amtsgericht Trier verhandelt den Fall am Donnerstag, 8. Juli, 8.30 Uhr, rund 13 Monate nach der Tat. Angeklagt ist ein zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alter Mann, der sich nun wegen bandenmäßigen Betrugs vor dem Jugendschöffengericht (Saal 76) zu verantworten hat. Denn alleine soll er die Tat nicht begangen haben.

Dass der Angeklagte dingfest gemacht werden konnte, ist vor allem der ZDF-Fernsehsendung Aktenzeichen XY zu verdanken, die den Fall aufgegriffen hat. Moderator Rudi Cerne erläuterte damals: „Besonders dreist: Die 87-jährige Frau wohnt nicht allein, sondern in einem Seniorenwohnheim. Doch das kümmert die Täter überhaupt nicht. Sie ziehen ihre Masche eiskalt durch.“ Zum Verhängnis wird dem Mann, der sich nun vor Gericht verantworten muss, dass am Eingang des Heims eine Kamera installiert ist. „Und so gibt es zumindest vom Geldabholer Bilder“, sagt Cerne. Dabei werden die Kameraaufnahmen gezeigt. Ein Millionenpublikum bekommt sie zu sehen.

Der Mann ist darauf deutlich zu erkennen. Er schaut sich die Klingelschilder an, hockt sich hin, schaut weiter nach dem Namen des Opfers. Dabei telefoniert er die ganze Zeit. „Per Handy hält er Kontakt zu seinem Komplizen. Ganz offensichtlich bekommt er irgendwoher Anweisungen“, sagt Cerne. Einmal schaut der Angeklagte direkt in die Kamera. Dann steht er vor der Eingangstür und macht sich seine Haare zurecht, bis jemand öffnet. Dann verschwindet er, das Handy weiter in der Hand, in dem Gebäude. Die Aufnahmen stammen vom 10. Juni 2020, dem Tag, an dem der Mann das Geld der Seniorin abgeholt haben soll.

Wenige Tage nach Ausstrahlung der Bilder mit Zeugenaufruf und Hinweis auf eine Belohnung von 2000 Euro wird der Angeklagte gefasst. Am 19. März verkündet Rudi Cerne, dass der Abholer im Betrugsfall von Trier festgenommen worden sei. „Wir sind uns einig: ein schöner Erfolg für die Kripo und Staatsanwaltschaft in Trier“, sagt der Moderator. 

Mit wem der mutmaßliche Betrüger telefoniert hat, wissen Polizei und Staatsanwaltschaft aber noch nicht. In der Anklage heißt es, dass der Mittäter bislang unbekannt sei.

Auf Nachfrage zum Aktuellen Stand sagt auch der leitende Oberstaatsanwalt in Trier, Peter Fritzen: „Weitere Festnahmen wegen des dem Angeklagten zur Last gelegten Sachverhalt hat es bisher nicht gegeben.“ Der Mann habe bislang keine Angaben zur Identität weiterer Tatbeteiligter gemacht. Insoweit seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.  

Die Masche der Täter beschreibt die Staatsanwaltschaft in der Anklage folgendermaßen: Der falsche Polizist habe per Telefon erklärt, dass es zu einem Einbruch in ihrer Nähe gekommen sei und sie auf einem Zettel der mittlerweile gefassten Täter als nächstes Opfer bestimmt sei. Damit hätten die Täter ihr Opfer glauben machen wollen, dass dessen Vermögen in Gefahr sei. Diesen Eindruck habe der unbekannte Mittäter in der Folgezeit in mehreren weiteren Telefonaten bekräftigt, bis die Frau eingewilligt habe, dem Angeklagten das Geld zu übergeben. Dieser wiederum habe es zu seinem MIttäter gebracht, der noch auf freiem Fuß ist.

Das Vorgehen in dem Fall entspricht laut Amtsgericht dem weit verbreiteten Betrugsphänomen des „falschen Polizeibeamten“, das mit dem Enkeltrick sowie dem Teppichbetrug vergleichbar sei. Die Polizei warnt immer wieder vor allen drei Betrugsphänomenen, die meist alle mit Telefonaten eingeleitet werden.

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