Coronavirus Neun Neuinfektionen im Kreis Trier-Saarburg, eine in der Stadt Trier

Trier · Neun weitere Personen sind im Landkreis Trier-Saarburg mit dem Coronavirus infiziert, eine in der Stadt Trier. Damit sinkt die Zahl der aktuell Infizierten.

Corona: Neun neue Fälle in Trier-Saarburg, eine in der Stadt Trier
Foto: dpa/Robert Michael

Am heutigen Samstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 10 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet, 9 aus dem Landkreis und eine aus der Stadt Trier.

Dem Gesundheitsamt wurden auch heute Ergebnisse von Laboren bezüglich der Mutation von Corona-Viren zugeleitet. Insgesamt wurden bis heute 64 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon überwiegend die sogenannte britische Viren-Mutation B.1.1.7.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 4747 (1768 in der Stadt Trier und 2979 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 39,5 sowie im Landkreis bei 56,9 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist wieder gesunken und liegt aktuell bei 301 – 14 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 221 im Landkreis und 80 in der Stadt Trier. 7 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden aktuell stationär in drei Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden:

  • VG Hermeskeil: 550
  • VG Konz: 730
  • VG Ruwer: 246
  • VG Saarburg-Kell: 729
  • VG Schweich: 40
  • VG Trier-Land: 323

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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