Pandemie Zwei Todesfälle und 34 Neuinfektionen in Trier und Trier-Saarburg

Trier/Saarburg · Zwei ältere Patienten aus dem Landkreis Trier-Saarburg sind an Neujahr im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gestorben. Das Gesundheitsamt meldet 34 weitere Infektionen, davon 22 aus dem Landkreis und 12 aus der Stadt Trier.

 Auf unserem Symbolfoto liegen Abstriche von getesteten Menschen in einer Schale.

Auf unserem Symbolfoto liegen Abstriche von getesteten Menschen in einer Schale.

Foto: dpa/Robert Michael

Mit den jüngsten Todesfällen sind bisher insgesamt 58 Menschen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes gestorben, nunmehr 42 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 16 aus der Stadt Trier.

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist wieder gestiegen und liegt in der Stadt Trier bei 87 und im Landkreis bei 105,8 Neuinfektionen in den verganenen Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist wieder gesunken und liegt nun bei 420 – 44 weniger als am Vortag. Diese verteilen sich wie folgt: 281 im Landkreis und 139 in der Stadt Trier.

Die Zahl der stationär behandlungsbedürftigen Patienten bleibt unverändert. 54 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier befinden sich in stationärer Behandlung. 37 Patienten werden im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier behandelt, elf im Kreiskrankenhaus Saarburg, fünf im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil und einer in einem anderen Krankenhaus.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Personen beträgt 3829 (1419 in der Stadt Trier und 2410 im Landkreis).

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden:

VG Hermeskeil: 411, VG Konz: 622, VG Ruwer: 178, VG Saarburg-Kell: 611, VG Schweich: 322, VG Trier-Land: 266.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät dringend, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, wenn möglich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, während des geltenden Lockdowns die Kontaktbeschränkungen einzuhalten.

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