Verwaltung Steuerbescheide erst ab Ende März

Trier · Frühestens ab Mitte März können die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen von 2019 beginnen. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.

Zudem stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern ebenfalls in der Regel erst im März zur Verfügung. Die ersten Steuerbescheide können somit voraussichtlich erst Ende März/Anfang April in den heimischen Briefkästen erwartet werden.

Das Finanzamt bittet darum, von persönlichen und telefonischen Nachfragen nach dem Verbleib des Steuerbescheids abzusehen. 

Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen. Dies hat viele Vorteile: Die Daten sind ohne Papier direkt und digital im Finanzamt verfügbar und können somit schneller bearbeitet werden. Zudem können mit Hilfe des Bescheinigungsabrufs zahlreiche, dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegende Daten direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Für die papierlose Übermittlung von Steuererklärungen ist eine einmalige Registrierung unter www.elster.de und das Anlegen eines Benutzerkontos nötig. Anschließend können bei MeinELSTER fast alle Steuererklärungen und -anmeldungen erstellt und übermittelt werden.

Genaue Anleitungen finden sich ebenfalls unter www.elster.de oder auf der Software aus dem Handel. Das Programm „ElsterFormular“ steht letztmalig für die Einkommensteuererklärung für 2019 zur Verfügung. Um den Umstieg zu erleichtern, besteht in ElsterFormular die Möglichkeit, die Daten mit nur einem Klick zu exportieren. Diese stehen wie gewohnt für eine Datenübernahme aus dem Vorjahr in MeinELSTER zur Verfügung.

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