Pandemie Gesundheitsamt Trier meldet 14 neue Corona-Infektionen und bislang 69 Nachweise einer Virusmutation

Trier/Trier-Saarburg · Im Kreis Trier-Saarburg ist bei weiteren sechs Menschen eine Coronainfektion festgestellt worden, in der Stadt Trier sind acht weitere Tests positiv ausgefallen. Die Zahl der nachgewiesenen Virusmutationen ist leicht gestiegen.

 Eine Krankenschwester hält ein Röhrchen mit einem PCR-Test-Stäbchen. Das Gesundheitsamt meldet für Trier und Trier-Saarburg am Dienstag 14 Neuinfektionen.

Eine Krankenschwester hält ein Röhrchen mit einem PCR-Test-Stäbchen. Das Gesundheitsamt meldet für Trier und Trier-Saarburg am Dienstag 14 Neuinfektionen.

Foto: dpa/Jens Büttner

Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg sind am Dienstag weitere 14 Neu-Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet worden, sechs aus dem Landkreis und acht aus der Stadt Trier.

Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Menschen beträgt nun 4778 (1779 in der Stadt Trier und 2999 im Landkreis Trier-Saarburg). Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 28,7, im Landkreis bei 41,5 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner.

Dem Gesundheitsamt wurden am Dienstag außerdem von Laboren weitere Ergebnisse zur Differenzierung von Corona-Mutationen zugeleitet. Demnach ist bislang in insgesamt 69 Fällen eine Virusmutation festgestellt worden, 62-Mal handelte es sich laut der Behörde um die sogenannte britische Viren-Mutation B.1.1.7. Sieben Fälle müssten noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 296 – das sind sieben mehr als am Montag. Sie verteilen sich wie folgt: 216 im Landkreis und 80 in der Stadt Trier. Elf Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden.

VG Hermeskeil: 554, VG Konz: 737, VG Ruwer: 246, VG Saarburg-Kell: 736, VG Schweich: 402, VG Trier-Land: 324.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gelte auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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