Keine Ermittlungen gegen Künstler Ottmar Hörl

Trier · Besucher der Karl-Marx-Installation hatten die Polizei Trier darauf hingewiesen, dass auch Zwerge-Figuren verkauft wurden, die den Hitlergruß zeigten. Die Staatsanwaltschaft hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen.

Die Staatsanwaltschaft Trier wird nicht über die "Hitler"-Zwerge des Nürnberger Künstlers Ottmar Hörl ermitteln.
Am Rande der Karl-Marx-Installation bei der Porta-Nigra in Trier hatte der Künstler in einem Verkaufszelt Zwerge zum Verkauf angeboten, die den rechten Arm zum sogenannten Hitlergruß ausstrecken. Nach Hinweisen von Ausstellungsbesuchern an die Polizeiinspektion Trier hat die Staatsanwaltschaft geprüft, ob Anlass besteht, ein Ermittlungsverfahren gegen den Künstler Ottmar Hörl und den für den Verkauf Verantwortlichen einzuleiten.

Laut Gesetz ist die öffentliche Verwendung und Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Laut Staatsanwaltschaft sieht der Künstler seine Figur als Kunstwerk gegen Rechts und die nationalsozialistische Ideologie. Der Künstler will hiermit den Nationalsozialismus und seine Ideologie der Lächerlichkeit preisgeben. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen.

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