Prozess: Mann aus der Verbandsgemeinde Schweich soll Mitbürger terrorisiert haben

Trier/Schweich · Das Amtsgericht Trier verhandelt gegen einen 50-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Schweich, der seinen Wohnort terrorisieren soll. Der Hauptvorwurf lautet auf gefährliche Körperverletzung. 2015 hatte ihn das Landgericht Trier nach ähnlichen Vorfällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Trier/Schweich. Zum Prozessauftakt vor dem Schöffengericht sind nicht nur zahlreiche Zeugen erschienen, sondern auch weitere Mitbewohner aus dem Ort in der Verbandsgemeinde Schweich. Unabhängig vom künftigen Richterspruch steht ihr Urteil. Eine Dorfbewohnerin zum TV: "Es könnte bei uns so schön sein, wenn nur dieser Mann nicht wäre." Doch offenbar kommt der Ort nicht zur Ruhe.

Für den Zeitraum seit Jahresanfang 2016 präsentiert Staatsanwältin Anna Koch eine Reihe von Deliktsvorwürfen: Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Hervorstechend ist der Fall der gefährlichen Körperverletzung, des sich schon am 2. Januar dieses Jahres auf einer Straße am Ortsrand ereignet haben soll. Der Vorfall wird allein Thema des ersten Verhandlungstags sein.

Das mutmaßliche Opfer tritt mit Rechtsbeistand Hendrik Francois (Bitburg) als Nebenkläger auf. Der Angeklagte erscheint mit seinem Verteidiger Thomas Roggenfelder (Trier). Gleich zu Beginn überreicht Roggenfelder eine umfassende, schriftlich abgefasste Erklärung seines Mandanten zu den Vorwürfen. Darin werden die Tatvorwürfe relativiert, und teilweise erklärt sich der Angeklagte Handwerksmeister selbst zum eigentlichen Opfer.Nicht die erste Konfrontation


Die Betroffenen auf der Gegenseite sehen dies völlig anders - insbesondere zwei Zeugen, die am 2. Januar als Erste von dem Angeklagten attackiert worden sein sollen. "Ich war mit meinen zwei Hunden auf der Ausfahrtstraße alleine am Ortsrand unterwegs, als ich ihn mit dem Fahrrad kommen sah. Ich hatte gleich ein ungutes Gefühl", sagt eine Frau. Es war wohl nicht ihre erste Konfrontation mit ihm, denn sie hatte bereits eine gerichtliche Verfügung erwirkt, nach der er sich ihr im Ortsgebiet nicht auf weniger als 100 Meter nähern durfte.

Die Zeugin: "Er hat mich sofort angesprochen, beschimpft, bedroht und mir den Weg verstellt, als ich in Richtung Ort zurück wollte." Sie habe geweint und um Hilfe gerufen, als ein Auto auf der Straße anhielt. Den Fahrer habe sie gekannt. Der sei ausgestiegen und sich mit den Worten "lass' die Frau in Ruhe" vor sie gestellt. "Der Angeklagte riss den Mann sofort zu Boden und fing an, mit seinen schweren Wanderschuhen auf ihn einzutreten. Der lag wimmernd zusammengekrümmt am Boden und rief nun selbst um Hilfe. Doch der Angeklagte habe immer weiter getreten", berichtet die Zeugin. Zum Glück seien dann vier weitere Passanten hinzugekommen, die den Rasenden mit Mühe von dem schon Schwerverletzten hätten zurückhalten können. Die Zeugin: "Ich habe seitdem Albträume."
Das als Nebenkläger auftretende mutmaßliche Opfer schildert in drastischen Worten seine Todesangst, als er am Boden immer wieder von den Tritten an Brust und Kopf getroffen wurde. Der schmächtige und gesundheitlich beeinträchtigte Mann ist etwa in demselben Alter wie der kräftige Angeklagte: "Wenn das in einer einsamen Seitengasse statt an der belebten Ausfahrtstraße passiert wäre, hätte ich das wohl nicht überlebt." Er sei heute noch körperlich wie psychisch angeschlagen und benötige Therapie, sagt er.

Der Angeklagte erklärt dagegen, zuerst von dem Anderen mit einem Faustschlag auf eine Bauchoperationsnarbe attackiert worden zu sein - "dann gelang es mir, ihn auf den Boden zu drücken und mit dem Fuß dort festzuhalten. Getreten habe ich nicht". Eine absurde Darstellung aus Sicht der Zeugin, was der Nebenkläger bestätigt: "Der Mann lag hilflos auf dem Boden und war nicht in der Lage, sich in irgendeiner Weise zu wehren."
Die Verhandlung wird am 15. Dezember, 9 Uhr, fortgesetzt.

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