Stellwerk darf nicht zum Wohnhaus werden

Trier · Aus einem ehemaligen Stellwerk der Bahn darf kein Wohnhaus werden - das hat die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Trier beschlossen (5 K 1116/13.TR). Das Gericht gibt damit der Stadt Trier recht, die eine Genehmigung zur Nutzungsänderung eines Stellwerks verweigert hatte.


Der Kläger habe keinen Anspruch auf eine solche Genehmigung, so die Richter in der Urteilsbegründung. Vielmehr sei der Umbau des Stellwerks in ein Wohngebäude unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zulässig. So schließe die Satzung der Stadt Trier zur Sicherung einer dort geplanten neuen Erschließungsstraße, des Moselbahndurchbruchs, jegliche Bebauung aus.
Das Vorhaben, so die Richter, ist auch im Fall einer unwirksamen Satzung nicht zuzulassen. Gründe dafür sind laut Urteilsbegründung, dass das Stellwerk kein erhaltenswertes, das Bild der Kulturlandschaft prägendes Gebäude ist und dass eine Wohnnutzung auf dem Bahndamm nicht den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse entspricht.
Weiter führten die Richter aus, dass eine Umnutzung des Stellwerks zu Wohnzwecken auch unter dem Aspekt der Nachahmungsgefahr zu bodenrechtlichen Spannungen führen könnte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. red

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