Urteil zu "Kultur-Euro": 40 Hoteliers bekommen ihr Geld zurück

Trier · Vor einer Woche hat das Bundesverwaltungsgericht die Trierer Kultur- und Tourismusabgabe gekippt. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass sie rund 500 000 Euro zurückzahlen muss - mindestens.

Die Stadtratsfraktionen wollen mehrheitlich trotzdem an der "Bettensteuer" festhalten. Die meisten Auskünfte, die Kultur- und Wirtschaftsdezernent Thomas Egger derzeit zur Kultur- und Tourismusabgabe gibt, stehen unter Vorbehalt: Bisher liegt der Stadt die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts nicht vor. Erst sie gibt Aufschluss darüber, wie die Stadt sich genau nach dem Urteil vom 11. Juli verhalten muss. Hoteliers aus Bingen und Trier hatten gegen die hier wie dort eingeführte Abgabe (ein Euro pro erwachsenem Übernachtungsgast pro Nacht) geklagt. Das Gericht hatte ihnen recht gegeben, weil die Satzung nicht zwischen privaten und beruflich bedingten Übernachtungen unterscheidet (der TV berichtete).
Wie es aussieht, können sich darüber nicht nur die beiden Kläger, sondern in Trier noch rund 40 weitere Hoteliers freuen. Denn sie hatten Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt und dürfen laut Egger nun damit rechnen, ihr Geld zurückzubekommen. Insgesamt hatte die Stadt von 140 Übernachtungsbetrieben rund 700 000 Euro kassiert. Weil vor allem die großen Zahler Widerspruch einlegten, summieren sich die Ansprüche auf rund 500 000 Euro. Ob die anderen Zahler ebenfalls ihr Geld wiedersehen, ist noch unklar. Denkbar ist, dass die Richter sich dazu in der Urteilsbegründung äußern. Sollte es nicht der Fall sein, könnte sich Thomas Egger vorstellen, aus Gerechtigkeitsgründen deren Geld ebenfalls zurückzuzahlen. "Einen zu Unrecht belastenden Verwaltungsakt kann die Stadt auch rückwirkend wieder aufheben", sagt Egger, gibt aber gleich den nächsten Vorbehalt zu bedenken: "Es könnte sein, dass dabei die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD nicht mitspielt." Die überwacht angesichts der hohen städtischen Schulden mit strengem Blick, ob Stadtrat und Verwaltung alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen. Die ADD hatte schon bei der Haushaltsgenehmigung auf die Einführung der Abgabe gedrängt. Und die "Bettensteuer" findet sich als Voraussetzung zur Teilnahme auch im Vertrag, den die Stadt Trier derzeit in den letzten Zügen mit der Landesregierung aushandelt, um Geld aus dem Entschuldungsfond des Landes zu bekommen.
Im Stadtrat scheint sich eine Mehrheit dafür abzuzeichnen, an einer dem Urteil entsprechenden Satzung festzuhalten (siehe Extra). CDU und FWG sind dafür. Die SPD äußert sich vorsichtig, dürfte aber OB und Verwaltung kaum in den Rücken fallen. Auch Dezernent Egger will dem Stadtrat so schnell wie möglich, am liebsten noch Ende September, eine geänderte Satzung zum Beschluss vorlegen. Auch da aber gilt wieder der Vorbehalt: überarbeitet werden kann die Satzung erst, wenn das schriftliche Urteil vorliegt.Extra

Der TV hat die Stadtratsfraktionen gefragt: Soll Trier an der Kultur- und Tourismusabgabe festhalten? Die Antworten: Ulrich Dempfle, CDU: Die CDU-Stadtratsfraktion Trier unterstützt grundsätzlich die Kultur- und Tourismusförderabgabe, da Touristen einen Beitrag zum Erhalt der kulturellen Einrichtungen beitragen sollten. Aufgrund von rechtlichen Bedenken haben wir der Satzung in der jetzt vor Gericht gescheiterten Version nicht zugestimmt. Sie muss entsprechend abgeändert werden, wobei die Verbände konstruktiv eingebunden werden sollten. Christiane Probst, FWG: Aufgrund der finanziellen Lage muss die Stadt jede Einnahmemöglichkeit ausschöpfen. Die FWG-Fraktion befürwortet weiterhin die Erhebung einer Kultur- und Tourismusabgabe. Es muss nun im Konsens mit allen Beteiligten eine rechtlich einwandfreie Lösung gesucht werden. Markus Nöhl, SPD: Grundsätzlich hat das Bundesverwaltungsgericht eine Kultur- und Tourismusabgabe für touristische Übernachtungen befürwortet. Dies stärkt die politische Absicht, die mit der Abgabe verbunden war. Das Urteil macht jedoch Änderungen der Satzung nötig. Wir sollten es sorgsam und weitere Schritte mit der Verwaltung beraten. Richard Leuckefeld, Grüne: Generell sind wir für eine Fremdenverkehrsabgabe für Selbstständige und Gewerbetreibende statt einer überarbeiteten "Bettensteuersatzung". Es ist zu prüfen, inwieweit der Erhebungsmodus je Gewerbe unterschiedlich zu staffeln ist, so zum Beispiel Hotels und Gaststätten höher als Zahnarzt- oder Rechtsanwaltspraxen, Geschäfte in der Innenstadt höher als in Stadtteilen. Katrin Werner, Linke: Wir wollen, dass die Satzung nachgebessert wird: Wir fordern, Jugendherbergen von der Abgabe auszunehmen, da diese meist von Jugendlichen, Studierenden und Familien mit wenig Geld genutzt werden. Außerdem müssen die Arbeitsübernachtungen herausgenommen werden. Die FDP-Fraktion konnte urlaubsbedingt noch keine abgestimmte Stellungnahme abgeben. Wir liefern sie nach. mic

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