VERKEHR

Zum Bericht "Knöllchen kassiert, Dienst quittiert - Warum sich ein Trie rer nicht mehr als ehrenamtlicher Betreuer engagiert" (TV vom 8. April):

Ich kann nicht verstehen, dass die Stadt für ein so beispielhaftes Engagement kein Verständnis hat. Wenn in der Zeit von 11 bis 19 Uhr die Fußgängerzone nicht befahren werden darf, dann frage ich mich, was all die Fahrzeuge dort zu suchen haben. Die Paketdienste befahren die Fußgängerzone ohne Rücksicht auf die Sperrzeit und ignorieren alle auch dort geltenden Verkehrsregeln. Die Werttransporter halten in der Fußgängerzone mit laufendem Motor und verpesten die Luft mit Dieselgestank. Der Lieferdienst eines Eiscafés ignoriert die Sperrzeiten. Auch der Postservice fährt bis zu den Briefkästen zur Leerung. Taxen befahren die Fußgängerzone. Da werden wohl nicht alle eine Ausnahmegenehmigung haben. Ganz zu schweigen von den Kamikaze-Radfahrern. Bei so viel Duldung beziehungsweise Nichtkontrolle sollte man dem ehrenamtlichen Engagement des im Artikel beschriebenen Betreuers entgegenkommen, zumal er vom Amtsgericht für die Betreuung bevollmächtigt ist. Deshalb sollte die Stadt mal darüber nachdenken, hier eine Lösung zu finden. Die Handwerker erhalten auch eine Ausnahmegenehmigung. Aber dafür kassiert ja die Stadt Gebühren. Für mich stellt sich die Frage: Wie würden die verantwortlichen Personen entscheiden, wenn sie selbst auf eine solche ehrenamtliche Hilfe angewiesen wären? Wolfgang Konsdorf, Trier

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