Justiz Wie laut sind die Gäste im Café nebenan?

Longuich · Ein Nachbarschaftsstreit um Lärmbelastung durch die Terrasse von Michaela’s Café Laurentius ist vor dem Verwaltungsgericht Trier gelandet. Auch nach einem Verhandlungstermin vor Ort in Longuich bleiben die Fronten verhärtet.

 Blick vom Boule-Platz auf die Rückfront des Cafés mit der überdachten Terrasse. Daneben liegt die freie Caféterrasse, die unmittelbar an das Anwesen der Kläger (links) grenzt.

Blick vom Boule-Platz auf die Rückfront des Cafés mit der überdachten Terrasse. Daneben liegt die freie Caféterrasse, die unmittelbar an das Anwesen der Kläger (links) grenzt.

Foto: Knopp Friedhelm

Kann ein Cafébetrieb so laut sein, dass es die unmittelbaren Nachbarn nicht mehr aushalten und die zuständige Genehmigungsbehörde auf Einzug der Gaststättenkonzession verklagen? So taten es die Nachbarn von Michaela’s Café Laurentius an der Maximinstraße 17 in Longuich. Sie meinen, dass der Geräuschpegel der Außenterrasse dort das zulässige Maß überschreitet. Alternativ fordert das Ehepaar, die derzeitige Außenterrasse zwischen Café und ihrem Grundstück auf die andere Seite neben den Kindergarten zu verlegen.

Diese Woche befasst sich nun die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit dem Fall. Und da sich der Vorsitzende Richter Dr. Christoph Klages selbst ein Bild von der Örtlichkeit machen möchte, hat er die Verhandlung als Ortstermin auf die Caféterrasse verlegt. Dabei handelt es sich einmal um einen voll überdachten Teil an der Rückseite des Cafés. Außerdem befindet sich an der Seite eine offene Terrasse mit einer Pergola, die unmittelbar an das Nachbargrundstück grenzt. An das Cafégebäude schließt sich ein viel genutzter Boule-Platz der Ortsgemeinde an, der bis an die hintere Terrasse reicht.

Lärmmessungen weichen auf beiden Seiten deutlich voneinander ab

Beklagte ist die Verbandsgemeinde (VG) Schweich als Genehmigungsbehörde. Vertreten wird sie durch eine Sachbearbeiterin und einen Sachbearbeiter für Gaststättenrecht. Als Beigeladene ist die Cafébetreiberin Michaela Schichtel mit ihrem Anwalt Michael Mies erschienen, und das klagende Ehepaar von nebenan wird von Rechtsanwalt Dr. Sven Sodemann begleitet. Zaungast mit offiziellem Hintergrund ist Ortsbürgermeister Manfred Wagner, denn die Ortsgemeinde ist Eigentümerin und Verpächterin des Anwesens Maximinstraße 17.

Dann steigt der Vorsitzende in die Verhandlung ein. Es wird eine „heiße Sitzung“ werden, wenigstens was die Außentemperatur von erstmals über 30 Grad in dem Jahr betrifft. Völlig konträr wirkt da der kühle bis stellenweise eisige Verhandlungston der streitenden Parteien. Aber was bezwecken die Kläger? Vorsitzender Klages lässt dazu den Sachverhalt verlesen, hier verkürzt wiedergegeben: „Die Kläger begehren das immissonsschutzrechtliche Einschreiten der VG Schweich gegen die Cafébetreiberin. Sie geben an, dass sie sich als Nachbarn von den Geräuschen der Außengastronomie gestört fühlten. Hilfsweise könnte die VG die am 16. September 2020 erteilte Gaststättenkonzession auch wieder aufheben. Die VG ist hingegen der Ansicht, dass von der Gaststätte kein unzumutbarer Lärm ausgehe. Auch seien die zulässigen Obergrenzen der Immissonen mit 45 dB(A) (Angabe in Dezibel mit Bewertungsfilter A) am Abend und 60 dB(A) am Tag von der erteilten Genehmigung gedeckt.

Vorsitzender Klages spricht von einem „relativ komplizierten Fall.“ Von oben brennt die Sonne, und unten entbrennt nun die Debatte mit vielen Fragen: Sind heute mehr Außenplätze da als in der Genehmigung angegeben? Warum gibt es kein offizielles Lärmgutachten? „Eine aufwändige Sache für eine Caféterrasse“, meint der Vorsitzende. Dann kommen die gegenseitigen Lärmmessungen ins Spiel. Die Werte auf der Klägerseite waren höher als auf der Gegenseite. „Ich habe unter den Gästen auf der Terrasse gemessen, der Grenzwert wurde nie erreicht, die Kläger haben dagegen auch fehlerhaft fremde Außengeräusche berücksichtigt“, sagt die VG-Vertreterin.

Kampfjetstaffel zwingt zu Verhandlunsgpasue

Ob man sich nicht auf halben Wege mit einer Einigung entgegenkommen könne, etwa mit einer Terrassenöffnungszeit nur bis 18 Uhr, schlägt dann der Vorsitzende vor. Doch zunächst sorgt eine ohrenbetäubend übers Tal donnernde Kampfjetstaffel für eine Verhandlungsunterbrechung. Der 18-Uhr-Vorschlag wird dann von der Betreiberseite wie von der VG klar zurückgewiesen. Aus wirtschaftlichen Gründen, heißt es, und die Hauptklagen beträfen ja die Terrassengeräusche am Tag. „Wir haben rund 100 Gastronomiebetriebe und wir würden einen Präzedenzfall schaffen, nach dem jeder sofort gegen ein Terrassenlokal klagen könnte“, sagt die zuständige Frau von der VG. Und die Terrasse auf die andere Seite verlegen? Geht nicht so einfach, da käme das Bauamt mit ins Spiel wegen erheblichen teuren Umbauten, die erforderlich würden. So bleiben die Fronten verhärtet. Anwalt Sodemann von der Klägerseite wiederholt die Klagepunkte, die VG-Vertreterin beantragt, die Klage abzuweisen. So wird die 9. Kammer innerhalb der nächsten Tage zu einem Urteil finden müssen.

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