Einkaufen nur mit sauberem Zaster

Trier · In Deutschland werden jedes Jahr 50 Milliarden Euro "gewaschen", schätzen Experten. Mit dem neuen Geldwäschegesetz soll sich das ändern. Nach dem Finanzsektor gelten jetzt auch für viele Einzelhändler besondere Sorgfalts- und Meldepflichten. Und: Anonymes Einkaufen wird erschwert.

Trier. Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein warnt in diesen Tagen vor einer neuen Masche von kriminellen Geldwäschern. Gleich mehrfach wurden jugendliche Diskothekenbesucher von ebenfalls jungen osteuropäischen Mädels angesprochen und um einen Gefallen gebeten: Sie mögen ihr Konto doch für eine Geldüberweisung aus dem Ausland zur Verfügung stellen, da man selbst kein eigenes Konto in Deutschland habe.
Ab 100 Euro nur mit Ausweis


Wer sich darauf einlässt und das kurz darauf überwiesene Geld an die neue Disko-Bekanntschaft übergibt, kann sich mächtig Ärger einhandeln. Denn die meist mehreren Tausend Euro stammen nicht von Verwandten der jungen Dame, sondern aus Kontoplünderungen per Internet oder umgeleiteten Gutschriften aus gefälschten Überweisungsträgern.
Der gutgläubige Kontoinhaber haftet nicht nur für den Schaden, sondern sieht sich auch noch mit dem strafrechtlichen Vorwurf der Geldwäsche konfrontiert. Nur ein aktuelles Beispiel, das zeigt: Wenn es darum geht, die Herkunft illegal erworbenen Geldes zu verschleiern oder das Geld aus illegalen Geschäften in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, sind Kriminelle erfinderisch. Und offenbar in Deutschland besonders oft erfolgreich. Deswegen hat die Bundesregierung jetzt auf Druck einer Spezialeinheit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ihr Geldwäschegesetz verschärft.
Von der voraussichtlich ab Januar geltenden Neuregelung sind etliche Firmen betroffen, die nun einen eigenen Geldwäschebeauftragten benennen oder zusätzliche Sorgfalts- und Meldepflichten beachten müssen. Aber auch Otto Normalverbraucher wird die Auswirkungen des neuen Gesetzes zu spüren bekommen. So wird das namenlose Bezahlen im Internet künftig deutlich erschwert. Wer sich am Kiosk oder einer Tankstelle demnächst einen sogenannten E-Geld-Gutschein kauft, mit dem er etwa bei Online-Shops anonym einkaufen kann, muss sich bereits ab einer Summe von 100 Euro ausweisen. Heißt: Der Kioskbetreiber oder Tankwart notiert sich Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kartenkäufers und bewahrt die Daten für fünf Jahre auf.
Ursprünglich war sogar geplant, dass sich jeder Prepaidkarten-Käufer "ab dem ersten Cent" ausweisen muss. Dagegen waren allerdings unter anderem auch die Datenschützer Sturm gelaufen. Der Bundesbeauftragte Peter Schaar ist mit dem entsprechenden Passus im neuen Geldwäschegesetz denn auch nur halb zufrieden. "So begrüßenswert es ist, dass der anonyme Erwerb von E-Geld nicht generell abgeschafft wird, so kritisch sehe ich die Tendenz, individuelles Handeln in immer stärkerem Maß zu registrieren", kritisiert der oberste Datenschützer.
Alle Prepaid-Karten, die nur bei einem einzigen Anbieter eingelöst werden können, beispielsweise Telefonkarten oder Gutscheinkarten einer Kaufhauskette, sind von der Neuregelung nicht betroffen. Kritiker halten es ohnehin für fraglich, ob die neuen E-Geld-Vorschriften etwas bringen. "Wer anonym bleiben will, kauft sich statt einer Karte künftig einfach zwei oder drei bei verschiedenen Anbietern", sagt ein Händler.
Auf diesen Kniff dürften die Kriminellen längst selbst gekommen sein: Beim Thema Geldwäsche sind sie erfinderisch.Extra

Geldwäsche ist der Versuch, die Herkunft illegal erworbenen Geldes zu verschleiern. Dabei werden Gewinne aus strafbaren Handlungen in den legalen Geldverkehr eingeschleust. Das Problem, illegal eingenommenes Geld nicht wieder normal in den Wirtschaftskreislauf bringen zu können, wird von Kriminellen auf verschiedenen Wegen umgangen. Methoden sind beispielsweise der Kauf von Immobilien oder Wertpapieren. Auch als Tarnunternehmen fungierende Reisebüros, Wechselstuben oder Kasinos sowie der internationale Goldmarkt werden verstärkt zur Geldwäsche genutzt. Häufig wird Geld ins Ausland transferiert, um hier mit Hilfe von Anlageobjekten oder Kontenbewegungen einen kriminellen Ursprung unkenntlich zu machen. Experten schätzen, dass allein in Deutschland jedes Jahr 50 Milliarden Euro "gewaschen" werden. dpa/sey

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