Archiv 2009: Geldstrafe für Nature-One-Gast

Einen Nature-One-Besucher hat das Amtsgericht Simmern wegen unerlaubten Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe von 2450 Euro verurteilt.

Simmern. (red) Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 24-Jährige im Sommer vergangenen Jahres während des Raver-Festivals bei Hasselbach fünf Gramm Amphetamine und fünf Ecstasy-Tabletten in einer Zigarettenschachtel versteckt hatte. "Ich habe die Drogen für 50 Euro auf dem Festival erworben", räumte der junge Mann ein. Wie Richter Peter Hüttemann verdeutlichte, gehörte der Angeklagte zu gut 800 unliebsamen Besuchern, die während des Techno-Spektakels auf dem Gelände der ehemaligen US-Raketenbasis Pydna mit Drogen erwischt worden waren. Durch Verlesung des Bundeszentralregisterauszuges wurde festgestellt, dass der Angeklagte bereits in den vergangenen Jahren wegen Drogenbesitzes strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

"Wollen Sie wegen Drogen im Knast landen?", fragte Richter Hüttemann den Angeklagten. Dieser entgegnete: "Es ist mir bewusst, dass ich einen Fehler gemacht habe." Der Staatsanwalt forderte, eine viermonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt werden sollte, zu verhängen. Dieses Strafmaß sah der Vorsitzende Richter allerdings als unangemessen an. "Ich halte letztmals eine Geldstrafe für vertretbar", stellte Richter Hüttemann klar.

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