Verlierer wollen Wahl doch nicht anfechten

Saarburg · Die 14-tägige Frist, innerhalb der eine Bürgermeisterwahl angefochten werden könnte, ist gestern angelaufen. Die drei Verlierer des Wahlgangs vom 22. September haben aber unisono erklärt, dass sie die Wahl nicht juristisch angreifen wollen.

Die Wahlberechtigten der Verbandsgemeinde Saarburg haben mit 53,1 Prozent Jürgen Dixius zum neuen Bürgermeister gewählt. Damit hatte der CDU-Kandidat bereits im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit gewonnen. Trotzdem war lange unklar, ob die unterlegenen Gegenkandidaten seine Wahl akzeptieren würden oder nicht. Denn im Vorfeld der Abstimmung sorgte ein Flugblatt von Dixius für Ärger, weil in ihm zwölf Ortsbürgermeister dafür warben, den CDU-Kandidaten zu wählen (der TV berichtete). Das hatte im Vorfeld der Wahlen bei Mario Wolter (FWG), Frank Gerardy (SPD) und Matthias Pinnel (Bündnis 90/Die Grünen) für Unmut gesorgt.

Inzwischen scheint sich der Ärger bei den Wahlverlierern verzogen zu haben. So schreibt Wolter in seiner Funktion als FWG-Fraktionsvorsitzender in einer Stellungnahme, die dem TV vorliegt: "Die Deutlichkeit des Wahlergebnisses drückt einen klaren Wählerwillen aus", der zu akzeptieren sei. Er habe zwar weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Wahlflyers. Allerdings sei die Durchführung einer Wiederholungswahl vor diesem Hintergrund aus seiner Sicht unverhältnismäßig. "Die Kosten und der Aufwand für eine Neuwahl sind den Bürgern der Verbandsgemeinde nicht zuzumuten", erklärt Wolter.
Wahlverlierer Gerardy, der zugleich Sprecher der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat ist, sagt: "Die SPD protestiert gegen die verfassungswidrige Wahlwerbung der Ortsbürgermeister sowie gegen die damit verbundene Verletzung des Grundrechts der freien Wahl." Als stellvertretender Vorsitzender der SPD in der Verbandsgemeinde fordert er von der CDU, künftig diese Form der "rechtswidrigen" Wahlwerbung zu unterlassen. Gleichwohl habe die Mitglieder-Vollversammlung mehrheitlich beschlossen, die Wahlen aus Kostengründen nicht anzufechten.

Der geschäftsführende Vorstand der Grünen in der Verbandsgemeinde, dem auch Pinnel angehört, verlangt von der CDU ebenfalls, künftig auf "verfassungswidrige Wahlwerbung" zu verzichten. Er fordert den CDU-Ortsverband auf, schriftlich zu erklären, künftig nicht mehr in dieser als "rechtswidrig" verurteilten Form zu werben. Aber auch der Grünenvorstand verzichtet aus Kostengründen auf eine Wahlanfechtung. Man behält sich ausdrücklich vor, "zukünftig in ähnlichen Situationen energisch vorzugehen."
Hierzu erklärt Simone Thiel, Vorsitzende der CDU Saarburg, dass die Saarburger CDU - unabhängig davon, wie die heftig kritisierte Wahlwerbung juristisch einzuordnen sei - "künftig freiwillig auf das Abdrucken von öffentlichen Ämtern im Rahmen von Wahlwerbungen verzichten" wolle.Meinung

Keine Lust auf WahlkampfDie Wahlen sind vorbei. Jürgen Dixius wurde mit der absoluten Mehrheit der Stimmen zum Bürgermeister gewählt. Seine Gegenkandidaten bleiben weit abgeschlagen zurück. Die Frage, ob sich an diesem Ergebnis im Falle einer Wiederholungswahl etwas geändert hätte, bleibt wohl unbeantwortet. Vordergründig argumentieren die Wahlverlierer, dass sie der Gemeinde die Kosten für einen weiteren Wahlgang sparen wollten. Aber wer angebliche Verfassungsverstöße anprangert, dürfte eine juristische Aufarbeitung nicht einfach mit dem Kostenargument zur Seite wischen. Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass die Verlierer angesichts des Wahlergebnisses keine Lust haben, erneut in einen frustrierenden Wahlkampf zu ziehen. a.schumitz@volksfreund.deExtra

Jeder Wahlberechtigte in der Verbandsgemeinde kann laut Paragraf 48 Satz 1 des rheinland-pfälzischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses die Bürgermeisterwahlen anfechten. Förmlich bekanntgemacht worden ist das Ergebnis am Mittwoch, 2. Oktober; die Einspruchsfrist endet am Mittwoch, 16. Oktober. Darüber, ob ein etwaiger Einspruch begründet ist, muss dann die Kreisverwaltung entscheiden. Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde könnte gemäß Paragraf 51 vor dem Verwaltungsgericht angegriffen werden.

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