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Zum Artikel "Straßensanierung demnächst nur noch auf Kosten der Anlieger?" (TV vom 19. August):

Meinung

Warum zahlen die Verursacher nicht?
Ein immer wiederkehrendes Thema. Sogar der ADAC hat sich damit beschäftigt und eigens eine Broschüre herausgebracht, in der viel Informatives, jedoch wenig Konkretes steht. Dabei sind die Beiträge ungerecht und häufig sozial nicht vertretbar. Wie sollen Rentner diese Mehrbelastung verkraften? Ungerecht deshalb, weil Anlieger oder alle Grundstückseigentümer eines Ortes belastet werden, nicht aber die Hauptverursacher der Straßenschäden. Paragraf 7 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes in Rheinland-Pfalz sieht vor: "Die kommunalen Gebietskörperschaften können von Grundstückseigentümern, dinglich Nutzungsberechtigen oder Gewerbetreibenden, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen oder Anlagen ein Vorteil entsteht, Beiträge erheben." Demnach könnte auch der Schwerlasttransport mit zur Kasse gebeten werden (Verursacherprinzip). Vielerorts sind das unter anderem schwere und überdimensionierte Busse, die im Linienverkehr die Straßen und Bürgersteige kaputtfahren. Aber Busunternehmen (hier die SWT) beteiligen sich nicht an den Kosten. Warum nicht? Stellen Sie sich vor, dass Sie als Anlieger einer Straße in Form von einmaligen Beiträgen die Straßenschäden bezahlen müssten, die zum Beispiel durch schwere Gelenkbusse verursacht wurden. Und das nicht nur einmal, sondern immer wieder, wenn Straßenschäden auftreten. Das ist nicht nur ungerecht, sondern widerspricht auch jeglicher logischen Denkweise! Jetzt wird das Ganze als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft. Gut, wenn man Zahlungen dieser Art "unter Vorbehalt" geleistet hat. Es wird wohl einiges an Geld zurückerstattet werden müssen, falls die Verfassungswidrigkeit bestätigt wird. Alois Zyber, Igel

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