Fürs Häuschen müssen Bauherren mehr bezahlen

Auf Gebäude entfallen 40 Prozent des Energieverbrauchs und ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland. Grund für die Politk, mit der Energieeinsparverordnung (Enev) aktuelle Technik zur Pflicht zu machen und den Energieverbrauch einzudämmen. Was das für Hausbauer und -besitzer bedeutet.

Wenn im Jahr 2021, der Fast-Nullenergiestandard für alle Neubauten vorgeschrieben wird, werden Häuser und Gebäude fast keine Energie mehr an die Umwelt abgeben und den Klimawandel anheizen können. Bis dahin werden die Anforderungen für Neu- und Altbauten Schritt für Schritt hin zu Niedrigstenergiegebäuden verschärft. Seit diesem Jahr nun gilt die letzte Novelle der 2014 verabschiedeten Enev, ein Regelwerk für Häuslebauer und Immobilienbesitzer (siehe Extra).Familie & Volksfreund Bauen und Immobilien


"Die größten Wissenslücken gibt es bei der Lüftung von Niedrigenergiehäusern, bei effizienter Heiztechnik, bei luftdichtem Bauen und der Gefahr von Wärmebrücken", schildert Dieter Kontor, Trierer Architekt und Energieberater bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Meist würden Neubauten mit einem Bauträger gebaut, vor allem im Stadtgebiet. Und hier wird laut Jürgen Friedrichs vom Bauherren-Schutzbund häufig der sogenannte KfW-70-Standard und besser angeboten, Basis für einen Tilgungszuschuss der Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): "Wichtig ist aber, dass Kunden den Energiestandard des Hauses prüfen, bevor sie sich entscheiden."
Laut Architekt Kontor würden Neubauten auf dem Land eher nach dem Mindeststandard gebaut, "nach dem, die ich einhalten muss", sagt er. Und dafür gilt nun nach Angaben des Bundesbauministeriums, dass alle, die ihren Bauantrag 2016 einreichen, den Primärenergiebedarf um 25 Prozent senken und den Wärmeschutz an der Gebäudehülle um ein Fünftel mehr senken müssen.

Aber auch für den Gebäudebestand gibt es Vorschriften: Wer etwa die Heiztechnik wechselt sowie mit erneuerbaren Energien heizt und elektrische Wärmepumpen oder Pelletheizungen nutzt, verbessert seine Bilanz. Allerdings hat Energieberater Bernhard Andre aus Wittlich jüngst Rückenwind für Öl- und Gasheizungen angesichts niedriger Rohstoffpreise festgestellt: "Denn ein neuer Energieträger bedeutet zu Beginn immer Mehrkosten", sagt der Berater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

In jedem Fall gilt: Wer noch Konstanttemperaturheizkessel hat, die vor 1985 eingebaut wurden. muss diese ersetzen. Wer schon vor dem 1. Februar 2002 im eigenen Haus gewohnt hat, ist von der Austauschpflicht ausgenommen. Ebenso wie alle Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Wer jetzt ein altes Haus kauft, muss den alten Kessel binnen zwei Jahren ersetzen. Die Einhaltung der Vorschriften überwacht der Bezirksschornsteinfeger.
"Häufig ist die Motivation etwas zu tun größer, wenn ein Haus gekauft wird als wenn man seit Jahren im Eigenheim sitzt", hat Architekt Kontor festgestellt. Da herrsche das Minimalprinzip vor. Ähnliches gelte für Dämmungsarbeiten. "Eigentlich ist an jedem Haus etwas machbar", weiß er. Vor allem mit der Kellerdämmung oder der obersten Geschossdämmung sei viel Energie mit überschaubaren Kosten zu sparen. Und Fenster sowie Heizung würden im Laufe des Wohnens erneuert.

Mit den verschärften Enev-Regeln müssen Bauherren nun nicht nur technisch fit sein, sondern auch finanziell tiefer in die Tasche greifen. Schätzungen schwanken zwischen plus drei und elf Prozent im Neubau. "Alle Fachleute sind sich einig, dass das Bauen teurer wird", bestätigt Jürgen Stock vom Bundesbauministerium. Mittelfristig werde sich das aber auszahlen, "nach Modellrechnungen nach 20 bis 24 Jahren, teilweise schneller". Der Umfang der verteuerung hängt imemr auch davon ab, welche Technik der Bauherr einsetzt. Unterstützung gibt es allerdings durch die Verdoppelung der Fördersumme durch die KfW. Energieberater Andre sagt: "Eine Senkung des Energieverbrauchs entspricht nicht nur einem besseren Klima, sondern auch dem gesunden Menschenverstand."

Der Energieberater hat Sprechstunde in der Verbraucherberatungsstelle Trier, Fleischstraße 77, immer donnerstags von 14 bis 18 Uhr. Anmeldung unter Telefon 0651-48802.
Im Internet finden Sie Tipps zu unseren Themenmonaten "Familie & Volksfreund" und eine Linksammlung zu speziellen Hauschecks, Brennwertcheck und Gebäudecheck.

volksfreund.de/ExtraExtra

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt für fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Ihre Vorgaben beziehen sich neben der Heizungs- und Klimatechnik vor allem auf den Wärmedämmstandard des Gebäudes. Mit diesem Jahr ist die letzte Novelle der am 1.Mai 2014 in Kraft getretenen EnEV wirksam geworden, Fakten also, die nach zwei Jahren in die Tat umgesetzt und nun Gesetz werden. Jetzt geht es vor allem darum, den Primärenergiebedarf zur Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung zu senken. Alle Bauvorhaben die seit dem 1. Januar geplant, beantragt und angezeigt werden, müssen die neuen Anforderungen berücksichtigen. Gegenüber den Vorgaben der EnEV 2014 muss der Jahres-Primärenergiebedarf eines Neubaus seit 2016 um mindestens ein Viertel niedriger sein. Hierbei wird nicht nur der tatsächliche Energiebedarf berücksichtigt, sondern auch die bei Gewinnung und Transport anfallende Energie. Damit erhöhen fossile Brennstoffe den Gesamtenergiebedarf deutlich mehr als erneuerbare Energien. Bei der Dämmung gilt: Der Wärmeschutz der Gebäudehülle muss nun um 20 Prozent verbessert werden im Vergleich zu den bislang geltenden Regeln. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat in dem Zuge ihre Förderkredite angepasst. Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit wird von 50 000 Euro auf 100 000 Euro verdoppelt. sas

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