Was unverheiratete Väter beim Sorgerecht künftig wissen müssen

Seit dem 19. Mai hat sich das Sorgerecht geändert. Seither können ledige Väter auch ohne Zustimmung der Mutter eine Mitsorge erstreiten. TV-Leser haben heute zwischen 17 un d 19 Uhr Gelegenheit, sich Tipps von drei Fachleuten einzuholen.

Für unverheiratete Paare hat bislang die Regelung gegolten, dass das Sorgerecht nur dann geteilt wird, wenn die Mutter dem zustimmt. Auch konnte der Vater vom Sorgerecht ganz ausgeschlossen werden, wenn die Mutter des Kindes die gemeinsame Sorge ablehnte. Das Recht, ein gemeinsames oder ein alleiniges Sorgerecht einzuklagen, hatte der Vater nicht.
Seit dem 19. Mai hat sich das geändert. Nun kann der ledige Vater auch gegen den Willen der Mutter eine Mitsorge und sogar das alleinige Recht auf Sorge beantragen.
Was müssen betroffene Väter jetzt tun? Was geschieht, wenn die Mutter das gemeinsame Sorgerecht ablehnt? Und in welchen Fällen wird dem Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen? Diese und weitere Fragen beantworten drei Fachanwälte der Rechtsanwaltskammer Koblenz.

Folgende Experten stehen heute von 17 bis 19 Uhr unseren Lesern zum Thema Änderung beim Sorgerecht Rede und Antwort: Jörg Hosp, Telefon 0651/7199-194, Fachanwalt für Familienrecht, Verkehrsrecht in Wittlich, Annika Steinmann, Telefon 0651/7199-195, Mediatorin, Fachanwältin für Familienrecht in Trier und Heinz Dieter Kalicki, Telefon 0651/7199-196, Fachanwalt für Familienrecht, Erbrecht in Trier.
Hinweis: Namen bleiben anonym red

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