Stalking: Wenn Blumensträuße zur Qual werden

Mainz/Trier · Selten sind sich Experten so einig: Der Stalking-Paragraf 238 des Strafgesetzbuches, im März 2007 in Kraft getreten, verfehlt weitgehend seine Wirkung. Die Justizministerkonferenz der Länder hat bereits für eine Änderung votiert.

Mainz/Trier. Waltraud Krämer betreut für den Verein Weißer Ring, Außenstelle Trier/Trier-Saarburg, Opfer von Kriminalität. Das Wort "Stalking", zu deutsch "nachstellen", elektrisiert sie. "Das habe ich selbst schon erlebt!", entfährt es ihr spontan.
Alles beginnt harmlos. In der Bäckerei, in der Waltraud Krämer als Aushilfskraft arbeitet, taucht ein Senior auf. Er steht zunächst nur da, trinkt Kaffee und guckt. Dann kommt er täglich. Beobachtet sie. Schickt immer wieder Blumen. Ruft an, obwohl ihr Name nicht im Telefonbuch steht. Das geht so lange, bis Polizeibeamte einmal in der Bäckerei Kaffee trinken. Das erschreckt den Stalker offenbar so sehr, dass er so plötzlich verschwindet, wie er aufgetaucht war. "Nach 13 Monaten war der Spuk endlich vorbei", erinnert sich Krämer.
Angst, Hilflosigkeit, Wut - alle damaligen unangenehmen Gefühle sind ihr noch heute präsent. "Erklären Sie mal Ihrem Partner, warum Sie unentwegt Blumen bekommen!" Krämer änderte ihre Gewohnheiten, um dem Peiniger zu entgehen. Die Polizei könne erst dann etwas unternehmen, wenn etwas passiert sei, sagt sie.Täter kennen Opfer häufig


Wenn heute Stalkingopfer zum Weißen Ring kommen, rät Waltraud Krämer ihnen vor allem eines: "Unbedingt alles akribisch aufschreiben, was geschieht, mit Datum, Ort und Uhrzeit." E-Mails und andere Nachrichten sollten ausgedruckt und aufbewahrt werden. Ihrer Erfahrung nach - sie arbeitet seit elf Jahren beim Weißen Ring - "wird es in der Regel immer schlimmer".
Meist sind die Täter ehemalige Partner oder Bekannte. Frauen trifft es besonders, aber auch Männer zählen zu den Opfern. "Frauen sind listiger und hinterhältiger. Und die Männer schämen sich und unternehmen deshalb oft nichts", erzählt Krämer. Wenn alles nicht mehr helfe und das Opfer nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfüge, bezahle der Weiße Ring ein Erstberatungsgespräch beim Anwalt.
Dass den Strafverfolgern meist die Hände gebunden sind und es bundesweit nur zu wenigen Verurteilungen von Stalkern kommt, führen Rechtsexperten auf die Ausgestaltung des Paragrafen 238 im Strafgesetzbuch zurück. Dieser beschreibt Stalking als "Erfolgsdelikt".
Das bedeutet, die Taten müssen über einige lästige Anrufe oder Begegnungen hinausgehen. Das Opfer muss derart beeinträchtigt sein, dass es seine Lebensführung ändert, umzieht und/oder die Arbeitsstelle wechselt. "Viele strafwürdige Fälle müssen eingestellt werden", zeigte der Bamberger Generalstaatsanwalt Thomas Janovsky kürzlich in einer Expertenanhörung des Landtags auf.Signal an Bund gefordert


Die CDU-Landtagsfraktion dringt deshalb auf eine Änderung des Paragrafen 238. "Für einen besseren Schutz der Opfer ist es wichtig, dass bereits die objektive Eignung des Täterhandelns, sich schwerwiegend auf die Lebensführung des Opfers auszuwirken, für eine Strafbarkeit genügt", erklärt der rechtspolitische Sprecher Axel Wilke. Er fordert SPD und Grüne im Landtag auf, einem CDU-Entschließungsantrag zuzustimmen "und damit ein eindeutiges Signal an den Bundesgesetzgeber auszusenden".
Auf einen entsprechenden Vorstoß aus Bayern hat sich bereits im November 2012 die Justizministerkonferenz der Länder für eine Änderung des Paragrafen 238 ausgesprochen. Seitdem ruht die Sache. Nach der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Landtags sieht sich der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD) bestätigt, dass die Konferenz richtigliegt.
Auch die SPD-Landtagsfraktion sendet klare Signale: "Alle Experten haben deutlich gemacht, dass es Verbesserungsbedarf im Kampf gegen Stalking gibt. Handlungsbedarf besteht im Bereich des Strafrechts, die jetzige Gesetzeslage ist unzureichend", sagt Sprecher Heiko Sippel. Er betont, der Antrag im Landtag müsse "verfassungsrechtlich auf sicheren Füßen stehen".Extra

Stalking-Opfer finden Hilfe beim Weißen Ring, der folgende Anlaufstellen in der Region hat: Stadt Trier/Kreis Trier-Saarburg: Waltraud Krämer, Tel.: 0651/20151959. Kreis Bernkastel-Wittlich: Karl Kopf, Tel.: 0151/55164661. Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifelkreis: Nikolaus Wurm, Tel.: 06561/9491390.fcg

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