"Es war der Druck, die Rechnungen bezahlen zu müssen"

Trier · Mit kleineren und großen Summen aus dem Vermögen der von ihm betreuten Menschen wollte ein 40-jähriger Trierer seinen Lebensstandard und das eigene Büro retten. Nun steht er vor Gericht. Zahlreiche Besucher verfolgen den Prozessauftakt.

Trier. Was ist das für ein Mensch, der einen sterbenskranken Schutzbefohlenen eine Quittung unterschreiben lässt und die vom Konto abgehobenen 1000 Euro für sich behält? Wie äußert sich ein Mann, dem vorgeworfen wird, das 50 000 Euro schwere Konto einer Schutzbefohlenen bei einer luxemburgischen Bank leergeräumt zu haben? Im Sitzungssaal 66 des Trierer Landgerichts wollten das beim Prozessauftakt am Montag viele Gäste wissen. Unter ihnen auch zehn Angestellte und Betreute der Lebenshilfe Trier. Dort ist der Angeklagte mit einst 25 gesetzlichen Betreuungen kein Unbekannter.Kein Blick für das Auditorium


Als der schlanke Mann mit grau meliertem Haar in Handschellen hereingeführt wird, würdigt er das Auditorium mit keinem Blick. Der ehemalige Marathonläufer geht gebückt, wegen eines Bandscheibenvorfalls, wie er wenig später dem Vorsitzenden Richter Armin Hardt mit ruhiger Stimme erklären wird.
Davor lauscht der Vater zweier Kinder im Grundschulalter der Verlesung der Anklageschrift. Staatsanwalt Arnold Schomer benötigt für die elf Anklagen, die in diesem Verfahren gebündelt verhandelt werden, einen langen Atem. Denn er listet alle 140 Vorgänge auf, die dem gelernten Diplom-Pädagogen und Betriebswirt zur Last gelegt werden. Insgesamt zwölf Menschen soll er finanziell geschadet haben. In einem Fall, so Staatsanwalt Schomer, seien 75 000 Euro veruntreut worden. Die Beträge bei den anderen Leidtragenden sind geringer, werden aber von der Anklage in der Regel als "nicht unerhebliche Einnahmequelle" des Beschuldigten bezeichnet. Der lässt durch seinen Anwalt Steffen Kling, Mannheim, alle Vorwürfe und Summen, insgesamt 170 000 Euro, einräumen - in der Hoffnung auf eine mildere Strafe.
"Es war der Druck, die Rechnungen bezahlen zu müssen", sagt der Angeklagte auf die Frage des Richters nach dem Warum. "Ich habe mit dem Geld die laufenden Kosten finanziert, privat wie beruflich." Erinnerungen an die Umstände und seine Gefühle beim ersten Mal habe er nicht. "Irgendwann ist es passiert."
Ruhig und höflich beantwortet der 40-Jährige die Fragen von Richter Hardt. Er skizziert das Leben eines Mannes, der nach dem Abitur schon im Zivildienst bei einem Betreuungsverein mit seinem späteren Berufsfeld in Kontakt kommt, sein Studium mit dem Diplomthema Betreuungsrecht abschließt und unmittelbar danach im Jahr 2000 die erste professionelle Betreuung übernimmt. 2002 folgt das eigene Büro, ein Jahr darauf heiratet er. Als das erste Kind zur Welt kommt, folgt 2006 der Bau des Eigenheims in einem Trierer Neubaugebiet. Dass dies ein Fehler gewesen sei, räumt der Angeklagte am Montag ein. Denn im Jahr davor hatte sich die Bezahlung für Berufsbetreuer dramatisch verändert (siehe Hintergrund). "Das war eine Katastrophe", sagt der Mann. Zunächst habe er auf Erspartes zurückgegriffen, sein Auto durch ein geleastes Fahrzeug ersetzt. Auch die erhofften Synergien durch Bürogemeinschaften hätten sich nicht erfüllt. "Es gab immer mehr wirtschaftliche Probleme."
2010 wurden die Geschäftsräume erstmals von der Polizei durchsucht. Einen Nachweis für Veruntreuungen fanden die Fahnder damals nicht. Dafür ging es nun im Privatleben des Angeklagten turbulent zu - als er von den familiären Problemen spricht, färbt zum ersten Mal ein emotionaler Ton seine Stimme. Ende 2013 schließlich der Auszug in eine Mietwohnung. Das gemeinsame Haus wird verkauft. "Ich werde den Erlös zur Schadensregulierung verwenden", versichert der Mann, der nach dem Gerichtsverfahren in einer anderen Stadt neu beginnen will. "Ich werde mein Privatleben neu ordnen", sagt er. Wann er damit beginnen kann, ist noch nicht klar. Der Prozess wird heute fortgesetzt.Extra

Berufsbetreuer unterstützen volljährige Menschen, die nicht ohne fremde Hilfe zurechtkommen. Ihnen wird ein Betreuer zur Seite gestellt. Dieser unterstützt sie rechtlich oder handelt stellvertretend für sie, zum Beispiel durch Regelung der Finanzen, Vertretung gegenüber Behörden, Organisation von pflegerischen Diensten oder Einwilligung in ärztliche Behandlungen. Wunsch und Wille der betreuten Menschen sind für Betreuer handlungsweisend, es sei denn, sie laufen dem Wohl der Betroffenen zuwider. katExtra

Wenn Familienangehörige, Freunde oder Bekannte einen hilfsbedürftigen Menschen ehrenamtlich betreuen, erhalten sie dafür eine Aufwandspauschale von 399 Euro pro Jahr. Steht kein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung, bestimmt das Amtsgericht einen Berufsbetreuer- entweder eine bei den Betreuungsvereinen angestellte Fachkraft oder einen selbstständigen Unternehmer. Bis zur Reform des Betreuungsrechts 2005 wurde die Arbeit des Berufsbetreuers individuell nach Fall und zeitlichem Aufwand honoriert. Seitdem gelten monatlich abzurechnende pauschale Honorar- und Stundensätze, die auch nach Ansicht der von Wohlfahrtsverbänden geführten Betreuungsvereine nicht kostendeckend sind (TV vom 19. Januar). Auch die Erhöhung der Fallzahlen könne das Defizit nicht ausgleichen. Betreuungsvereine sind von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung wurde im 2013 auch für selbstständige Berufsbetreuer eingeführt- ein Einkommensplus von etwa 15 Prozent. r.n.

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