Finanzamt hat Zugriff auf Privat-Konten

TRIER. (wie) Von wegen Bankgeheimnis: Der hochgehaltene Schutz der Kunden vor Datenmissbrauch ist löchrig wie ein Schweizer Käse – und das bereits vor einer entsprechenden Gesetzesänderung. "Es gibt kein Bankgeheimnis", heißt es beim Finanzamt.

Hans Schulz (Name geändert) aus Konz kann die Diskussion über die Auflockerung des Bankgeheimnisses zum 1. April nicht verstehen. "Ich bin doch heute schon ein gläserner Steuerzahler", beschwert sich der 68-jährige Rentner. Bei seiner Steuererklärung stellten die Finanzbeamten fest, dass er wohl nicht alle Kapitalerträge angegeben hatte. "Ich habe alles nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Ich wollte keinen betrügen", versichert der Ruheständler. Doch die Steuerprüfer hatten Zweifel an seinen Angaben, irgendwann bekam er einen Brief vom Finanzamt, in dem alle seine Konten samt Guthaben aufgelistet waren. Ihm wurde ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung angehängt. Schulz half mit, die Sache aufzuklären, zahlte seine Steuerschuld von knapp 1000 Euro nach, das Verfahren wurde eingestellt. In der Tat ist das seit 1990 gesetzlich verankerte Bankgeheimnis längst durchlöchert. Daher verstehen viele die Aufregung um die Änderungen zum 1. April nicht. "Es gibt kein Bankgeheimnis", heißt es beim Trierer Finanzamt. Das neue Gesetz vereinfacht lediglich das Verfahren für die Beamten, an die Daten heranzukommen. Bereits heute können die Steuerprüfer wie im Fall des Konzer Rentners bei Verdacht von Steuerhinterziehung und Geldwäsche Bankverbindungen von Verdächtigen ermitteln - falls die Betroffenen nicht mithelfen, die Sache aufzuklären. Zwar sind alle Banken zur Geheimhaltung ihrer Kundendaten verpflichtet. Wenn allerdings das Finanzamt, die Arbeitsagentur oder das Sozialamt Auskünfte über bestimmte Konten verlangen, müssen die Kreditinstitute diese auch herausgeben. "Banken haben kein Auskunftsverweigerungsrecht", stellt Julia Köster vom Trierer Finanzamt klar. Und wenn ein Kunde stirbt, sind die Geldinstitute sogar verpflichtet, von sich aus schnellstens alle Daten dem Finanzamt zu liefern. "Das Bankgeheimnis steht nur auf dem Papier, es ist aber nichts wert", sagt der Bitburger Steuerberater Heinz-Peter Fuchsen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort