Reuige Steuersünder bringen Millionen

Trier · Rheinland-Pfalz spricht sich für den Kauf von CD mit Daten von deutschen Anlegern im Ausland aus. Finanzminister Carsten Kühl (SPD) bestätigte unserer Zeitung, dass dem Land bereits solche Daten angeboten worden seien.

Trier. Carsten Kühl geht davon aus, dass die von Nordrhein-Westfalen gekaufte CD mit Kundendaten der Luxemburger HSBC-Bank Rheinland-Pfalz zusätzliche Steuereinnahmen im dreistelligen Millionen-Bereich einbringen wird. Das zeige die Erfahrung mit früheren Steuer-CD, sagte der rheinland-pfälzische Finanzminister im Gespräch mit unserer Zeitung.
Das Land hat allein im vergangenen Jahr durch 1858 Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern mit Konten im Ausland 106 Millionen Euro mehr eingenommen. Der SPD-Politiker Kühl betonte, dass er nicht grundsätzlich gegen den Kauf solcher Datensätze ist. Die dadurch zu erwartenden Mehreinnahmen überstiegen zumeist die Kosten für die CD. Der Finanzminister bestätigte, dass dem Land bereits entsprechende Daten zum Kauf angeboten worden sind.
Rheinland-Pfalz habe aber bislang noch keine Steuer-CD gekauft, habe sich allerdings am Kauf solcher beteiligt.
Kühl geht nicht davon aus, dass die aktuelle Diskussion über Luxemburg als Steueroase das deutsch-luxemburgische Verhältnis belasten wird. Das Nachbarland habe ein Interesse daran, dass es nicht in ein schlechtes Licht gerückt werde. Gleichzeitig forderte er ein "vernünftiges" Doppelsteuerabkommen, damit es sich nicht länger für Anleger lohne, ihr Geld ins Ausland zu bringen.
Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sorgte vor zwei Jahren für Misstöne zwischen Deutschland und Luxemburg, als er das Großherzogtum in Bezug auf die Bekämpfung des Steuerbetrugs mit Ouagadougou, der Hauptstadt von Burkina Faso gleichsetzte.
Bislang hat sich Luxemburg geweigert, mit Deutschland ein Steuerabkommen wie kürzlich die Schweiz zu unterzeichnen. Danach müssen Deutsche künftig für Kapitalerträge in der Schweiz eine Abgeltungssteuer zahlen. Dafür bleiben sie aber anonym. Die Schweizer Banken sollen dafür sorgen, dass das angelegte Geld korrekt versteuert wird.
Der rheinland-pfälzische Finanzminister kritisiert diese weiterhin garantierte Anonymität der Steuerhinterzieher. Auch Luxemburg ist gegen einen automatischen Informationsaustausch von Daten von Kapitalanlegern. Banken im Nachbarland sind daher nicht verpflichtet, Kontrollmitteilungen über Zinserträge des dort angelegten Geldes an die Länder, aus denen die Anleger kommen, weiterzugeben.
Stattdessen führt Luxemburg pauschal 35 Prozent Quellensteuer auf Zinserträge von Anlegern ab. Luxemburg hält weiterhin am Bankgeheimnis fest. Danach müssen Banken staatlichen Behörden keine Auskünfte über Kunden und deren Geldanlagen geben. In Deutschland besteht zwar ein Bankgeheimnis. Allerdings sind die Geldinstitute hier verpflichtet, in gesetzlich geregelten Fällen bestimmten Behörden, etwa dem Finanzamt, Auskunft zu geben. Auf internationalen Druck hatte Luxemburg vor zwei Jahren sein Bankgeheimnis gelockert. Seitdem dürfen Banken bei "begründetem Verdacht" ausländischen Behörden die Kontendaten offenlegen. Der Verdacht müsse jedoch gut begründet sein und im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens angefragt werden, sagte Finanzminister Luc Frieden damals. Auch in Österreich und Belgien gilt weiterhin das Bankgeheimnis. Die EU strebt einen europaweit einheitlichen Informationsaustausch von Banken an staatliche Behörden an. wie

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