Kein Recht auf Home-Office für Bundesbeamte

Trier · Bundesbeamte haben keinen generellen Anspruch auf die Einrichtung eines Arbeitsplatzes zuhause. Das hat das Trierer Verwaltungsgericht entschieden.

(red) Vielmehr liege die Bewilligung eines Arbeitsplatzes zuhause im Ermessen der jeweiligen Behörde. Die erste Kammer des Verwaltungsgericht hat mit dieser Entscheidung die Klage eines Beamten abgewiesen, der beim Amt für Geoinformationswesen der Bundeswehr tätig ist. Der Mann hatte beantragt, an insgesamt drei Wochentagen von zu Hause aus arbeiten zu dürfen, weil sein Dienstort 45 Kilometer weit weg liegt. Er berief sich darauf, dass sowohl seine Eltern als auch die minderjährige Tochter seiner Lebensgefährtin einer Betreuung bedürfen.

Das Gericht lehnte die Klage ab, weil der so genannte "Telearbeitsplatz" des Beamten gleichzeitig eine Mehrbelastung seiner Kollegen bedeutet hätte. Und das, so das Gericht, hätte die Behörde zu vermeiden.

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