Stadtentwicklung Frasers-Ansiedlung: Bauantrag für Logistikzentrum in Bitburg könnte bald gestellt werden

Bitburg · Zum dritten Mal wird der Entwurf des Bebauungsplans für den Flugplatz Bitburg der Öffentlichkeit vorgestellt. Er ist die Grundlage für den Bau eines Logistikzentrums, dass die britische Textil-Gruppe Frasers Group dort bauen möchte.

 Im Umfeld des Towers wurde bereits viel gegraben, bald können auch die ersten Teile der Rollbahn abgetragen werden.

Im Umfeld des Towers wurde bereits viel gegraben, bald können auch die ersten Teile der Rollbahn abgetragen werden.

Foto: uhe

Der britische Textil-Gigant Frasers Group hat vor fast genau einem Jahr ein 52 Hektar großes Gelände auf dem ehemaligen Flugplatz Bitburg gekauft, um dort ein Logistikzentrum zu bauen. Etwa sechs Monate später ging das Aktienunternehmen gemeinsam mit dem Zweckverband Flugplatz an die Öffentlichkeit und stellte erstmals die imposanten Pläne vor. Mit einem voraussichtlichen Finanzvolumen von 360 Millionen Euro gehört das Projekt zu den größten Investitionen, die je im Eifelkreis Bitburg-Prüm geplant wurden. Im Frühjahr hieß es noch, dass zum Ende des Jahres schon ein Bauantrag gestellt werden könnte – noch ist er nicht gestellt, aber der Weg ist (fast) frei.

„Man kann sich leicht vorstellen, dass hinter so einer Ansiedlung sehr viele Vorbereitungen und Planungen stecken“, sagt Landrat Andreas Kruppert. Er sei mit dem Vorankommen aber tatsächlich sehr zufrieden. Der Bebauungsplan-Entwurf stehe nun in seiner hoffentlich finalen Fassung und werde gerade in der dritten Offenlage der Öffentlichkeit vorgestellt. Am Montag, 21. November, werden sich die Vertreter des Zweckverbands in ihrer nächsten Versammlung dann ein weiteres Mal mit möglichen Einwänden und Anmerkungen befassen und in der sogenannten Abwägung alle öffentlichen und privaten Belange betrachten. Nötig wurde „Wenn dann nichts Unvorhergesehenes mehr passiert und es doch noch zu Änderungen kommen müsste, kann die Sache richtig Fahrt aufnehmen“, sagt Kruppert.

Die dritte Offenlage zeige übrigens, so der Landrat, wie sehr man um einen reibungslosen, störungsfreien und transparten Prozess interessiert sei. „Wir mussten nachbessern, weil Teile der im zweiten Entwurf ausgewiesenen Ausgleichsflächen nicht mehr zur Verfügung standen“, sagt Kruppert. Glücklicherweise habe man aber neue Bereiche finden können (der TV berichtete).

„Ab dann könnte ein Bauantrag gestellt und nach weiteren Prüfungen auch genehmigt werden“, sagt der Verwaltungsleiter des Zweckverbands Helmut Berscheid. Der Kreisentwickler erklärt: „Die Frasers Group wird das voraussichtlich auch bald machen. Allerdings muss eben bei einem Projekt dieser Größenordnung berücksichtigt werden, dass erst der rechtliche Rahmen stehen muss und dann die Planungen wirklich ins Detail gehen können.“ Bevor die Rechtssicherheit nicht bestehe, sei das Risiko zu hoch: „Wenn wir es wie hier mit einem Projekt in dreistelliger Millionenhöhe zu tun haben, sprechen wir schnell über 20 Prozent Planungskosten. Die will niemand riskieren, ohne wirklich hieb und stichfest mit einer Umsetzung rechnen zu können“, sagt Berscheid.

Bevor also das britischen Aktienunternehmen als Bauherr seine Architekten und Ingenieure in die finale Planung einsteigen lässt, muss zwingend der Bebauungsplan die Abwägung durchlaufen haben und angenommen werden. Landrat Kruppert ist zuversichtlich, dass es nun schnell gehen wird. „Wir sind seit Monaten im sehr engen Kontakt mit der Frasers Group. Alle zwei Wochen treffen wir uns zu digitalen Planungsgesprächen. Das Unternehmen will schnell vorankommen. Ich rechne also damit, dass sobald wir unseren Prozess abschließen, zeitnah die Briten Anfang 2023 spätestens der Bauantrag gestellt wird“, sagt er. Wenn sich übrigens auf dem Gelände demnächst schon etwas tue, dann sei das legal und auch vorgesehen.

Wenn die Abwägung des Zweckverbands positiv verlaufe, erklärt Berscheid, stehe das Projekt nämlich unter dem 33-Status. Gemeint ist, dass alle Bedingungen des Paragrafen 33 des Baugesetzbuches erfüllt sind. „Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung“ lautet der Titel dieses Paragrafen, der regelt, dass gewisse Arbeiten schon im laufenden Verfahren erlaubt sind. „Für das Gelände, mit dem wir uns beschäftigen, betrifft das vor allem die aktuell bebauten Flächen – also die Roll- und Landebahnen. Sie dürften demnächst entfernt werden, denn dieser Rückbau ist hier genehmigungsfrei“, sagt Berscheid.

Wann genau die Frasers Group den Bauantrag letztlich stellt, liege in Hand des Unternehmens, aber Berscheid und Kruppert rechnen damit, dass es wirklich nicht lange dauern wird. „Durch unsere 14-tägigen Konferenzen ist das Unternehmen eng eingebunden und weiß genau wo wir stehen und was für einen genehmigungsfähigen Bauantrag an Unterlagen notwendig sind“, sagt Kruppert. Das sei ebenso wichtig wie von Vorteil, denn die Zeit, die gebraucht werde, um dem Antrag zuzustimmen, hänge an der Vollständigkeit aller einzureichenden Dokumente. „Je weniger wir nachfragen müssen, desto schneller geht es.“

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