Ein Schritt in Richtung Wiedereröffnung

Gondorf · Die Chancen, dass der Eifelpark Gondorf trotz des Insolvenzantrags der Eifelpark GmbH in seiner Jubiläumssaison in diesem Jahr doch wieder öffnet, stehen gut: Es liegt mittlerweile ein Vertragsentwurf auf dem Tisch, der die Verpachtung der gemeindeeigenen Flächen regelt. Wer allerdings die Einrichtung weiterbetreibt, steht noch nicht fest: Offenbar sind noch drei Investoren im Rennen.

 Die Zeichen stehen gut, dass dieser Dinosaurier, der auf dem Gelände des Eifelparks steht, auch in diesem Jahr wieder Besucher erfreut. TV-Foto: Frank Göbel

Die Zeichen stehen gut, dass dieser Dinosaurier, der auf dem Gelände des Eifelparks steht, auch in diesem Jahr wieder Besucher erfreut. TV-Foto: Frank Göbel

Gondorf. Geradezu vergnügt klingt Bernd Capellen durch das Telefon. "Wahrscheinlich war es notwendig, mal einen Insolvenzantrag zu stellen, damit die Leute wachgerüttelt werden", sieht sich der 62-Jährige in seiner Strategie bestätigt: Zum Jahreswechsel hatte er beim Amtsgericht Wuppertal einen Insolvenzantrag für seine Eifelpark GmbH gestellt (der TV berichtete). Seitdem hat nicht mehr Capellen, sondern der Anwalt Marc d\'Avoine das Heft in der Hand: Das Wuppertaler Amtsgericht hat den Insolvenzexperten damit beauftragt zu prüfen, ob für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die Eifelpark GmbH überhaupt ein Antragsgrund vorliegt. "Ich hoffe, dass ich innerhalb der nächsten zehn Tage mein Gutachten fertiggestellt habe", sagt d\'Avoine auf TV-Nachfrage.
Gleichzeitig aber ist es nun der Anwalt, der nicht nur die Gespräche mit möglichen Interessenten führt, die den Eifelpark kaufen wollen, sondern insbesondere mit der Gemeinde Gondorf über einen neuen Pachtvertrag verhandelt: 21,5 Hektar Gemeindeflächen liegen innerhalb des umzäunten Parks. Zudem gehört dem Ort eine 2,2 Hektar große Fläche vor dem Eingangsbereich, auf der sich die Toilettenanlage und die 300 Stellplätze für die Besucher der Einrichtung befinden. Gerade die Höhe der Parkplatzpacht war es, die in der Vergangenheit für Unstimmigkeiten zwischen der Gemeinde und Parkbetreiber Capellen sorgte. Nun allerdings kommt offenbar Bewegung in die Sache: In dieser Woche hat der Gondorfer Gemeinderat nichtöffentlich über den Entwurf eines neuen Pachtvertrags gesprochen, der die gesamten vom Eifelpark genutzten Flächen des Ortes umfasst. Ein Entwurf, der vom Insolvenzexperten d\'Avoine und einem Kölner Rechtsanwalt, der einen potenziellen Eifelpark-Käufer vertritt, erarbeitet worden ist. Über die Details des Vertrags schweigen beide Seiten, doch Otmar Kaufmann, Ortsbürgermeister von Gondorf, spricht von einem "Kompromiss": Es seien nur noch einige wenige "Formalien" zu klären. Auch Anwalt d\'Avoine sagt: "Mehr als 90 Prozent des Vertrags stehen." Sogar Capellen spricht von einem "fairen" Entwurf und lobt: "Ich habe eine Kopie des Vertrags bekommen und kann dem zukünftigen Eifelpark-Betreiber nur gratulieren. Mit solch einem Vertrag, zu meiner Zeit, wäre keine Insolvenz notwendig gewesen."
Wer allerdings neben der Ortsgemeinde letztlich seine Unterschrift unter den neuen Vertrag setzt, ist noch unklar. Laut dem Insolvenzexperten gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten - die Eifelpark GmbH führt die Einrichtung weiter, oder die Geschäfte werden einem neuen Betreiber übertragen (siehe Extra). Mit zwei bis drei ernsthaften Interessenten sei man im Gespräch. "Wir sind viel weiter als je zuvor", betont d\'Avoine und zeigt sich vorsichtig optimistisch, "dass der Eifelpark auch in diesem Jahr weitergeführt wird". Es wäre die 50. Saison der Freizeiteinrichtung.Extra

Der bisherige Eifelpark-Betreiber Capellen geht nach eigener Aussage davon aus, dass er schon bald den Park an einen Investor und damit in andere Hände übergeben kann. Laut Insolvenzexperte d\\'Avoine ist damit der Einsatz des 62-Jährigen für die Freizeiteinrichtung allerdings noch nicht beendet: "Auf lange Sicht wird Herr Capellen nicht Betreiber des Eifelparks sein. Aber wir werden in der Übergangsphase nicht sofort auf Herrn Capellen verzichten können." Dieser müsse sich zumindest vorläufig in der neuen Betreibergesellschaft engagieren. neb

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