Gericht Freispruch im Irreler Bankenstreit

Trier · Das Landgericht Trier konnte einem ehemaligen Bankvorstand keinen Meineid nachweisen. Im Hintergrund geht es um eine seit 2011 schwelende Auseinandersetzung.

Gericht: Freispruch im Irreler Bankenstreit
Foto: dpa/Oliver Berg

Der Streit zwischen einem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Raiffeisenbank Irrel und dem Bankvorstand (siehe Info) hat jetzt vor dem Landgericht Trier   eine Fortsetzung gefunden. Angeklagt war ein Bankvorstand, der mittlerweile im Ruhestand ist, wegen Meineids in einem Zivilprozess im Jahr 2013.

Die Anklage: Bei dem strittigen Punkt geht um eine Vorstandsitzung der Raiffeisenbank Irrel im Oktober 2010, bei der der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende, der als Architekt häufig Gutachten über Gebäude und Grundstücke für die Bank erstellt hat, das Verfahren für ein solches Dokument vorstellte. Dabei habe er als Beispiel die Unterlagen des Autohauses H. vorgestellt und nicht, wie vom Angeklagten im Zivilprozess gesagt und später unter Eid bestätigt, das der Firma C., ebenfalls ein Autohaus. Dieses ist eines der Gutachten, bei der die Honorierung strittig war.

Der Angeklagte: „Für mich war es unabdingbar, dass es sich in dieser Sitzung um die Firma C. gehandelt hat“, zumal dies das einzige große Autohaus bei den Bankkunden sei, sagt der ehemalige Bankenvorstand. Er drückt sich aber vorsichtig aus: „Meiner Meinung nach ist der Name H. nicht gefallen.“

Der Angeklagte bestätigt, dass das Verhältnis zu dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden  gestört sei. Nach der Generalversammlung, bei der dieser   abgewählt wurde, seien Rechnungen  für Arbeiten geschickt worden, die zuvor kostenlos waren.

Der erste Zeuge: Der Architekt macht deutlich, wie sehr das Verhältnis zwischen ihm und dem Angeklagten zerrüttet ist. „Die Aussage im Prozess entsprach nicht der Wahrheit“, sagt er. „Ich habe mich schon in der Sitzung aufgeregt.“ In der besagten Vorstandssitzung im Oktober 2010 habe er am Beispiel eines Gutachtens über die Firma H.  zeigen wollen, wie eine solche Arbeit mit dem Computerprogramm entstehe. Die Unterlagen der Firma C. seien damals noch mit einem anderen Programm erstellt worden. Zudem seien viele Informationen zu dem 2006 gefertigten Gutachten im Februar 2009 bei einem Einbruch mitsamt seinem Laptop gestohlen worden. Die Arbeit über das Autohaus H. sei die Aktuellste gewesen. Für die Demonstration  sei es nicht relevant, um welches Anwesen es sich handelt.

Der zweite Zeuge: Der ehemalige Angestellte der Raiffeisenbank Irrel geht ebenfalls auf die fragliche Sitzung im Jahr 2010 ein. Heck habe die Arbeitsweise des Programms erklärt, ohne zu erwähnen, um welches Objekt es sich handele. Es sei aber im Verlauf der Sitzung gefragt worden, ob es sich um das Autohaus H. handelte, was bejaht worden sei. Nach dem Verhältnis zu dem Angeklagten befragt, sagt der Zeuge, dass es bis zu der Generalversammlung im Jahr 2011, bei der das Aufsichtsratsmitglied abgewählt wurde,  gut gewesen sei. In dem Architekten habe er immer als offenen Ansprechpartner erlebt.

Der dritte Zeuge: Auch er war im Aufsichtsrat der Bank tätig. Er sagt, dass  bei der  Sitzung im Jahr 2010 nicht gesagt wurde, dass das Programm anhand der Firma C. vorgestellt wurde. Ihm sei aber anhand des gezeigten Bildes aufgefallen, dass es sich um das  Autohaus H. handeln müsse, weil er dort fast jede Woche   vorbeifahre. Er habe das in offener Runde gesagt.

Auf die Frage von Richter Felix Heinemann, warum er bei der Polizei ausgesagt habe, dass nicht von H. die Rede gewesen sei, sieht er keinen Widerspruch, verbessert sich aber, dass er sich nicht genau erinnern könne. Später sagt er erneut, dass er den Namen H. genannt habe. Auch er erwähnt, dass das Verhältnis zum Angeklagten seit 2011 schlechter sei.

Staatsanwalt Christian Schmidt: Schmidt kommt nach Anhörung der Zeugen zu dem Schluss, dass dem Angeklagten kein vorsätzlicher Meineid nachzuweisen sei. Allenfalls handele es sich um Fahrlässigkeit. Und die sei mittlerweile verjährt. Er führte zudem aus, dass es für den Ausgang des Zivilprozesses vollkommen uninteressant gewesen sei, um welches Gutachten es sich gehandelt habe.

Anwalt Roderich Schmitz: Auch er sagt, dass es überhaupt kein Motiv gebe  für eine falsche Aussage, weil es für das Ergebnis des Zivilprozesses völlig ohne Bedeutung gewesen sei, welches Objekt vorgestellt wurde. Er weist darauf hin, dass die lange Zeitdauer bis  zur Verhandlung von vier Jahren für seinen Mandanten sehr belastend gewesen sei.

Das Urteil: Richter Felix Heinemann spricht den Angeklagten frei. Man könne nicht sicher sagen, dass er bewusst falsch ausgesagt habe. „Im Zweifel für den Angeklagten“, sagte er bei seiner Urteilsbegründung.

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