Viehfütterung erlaubt

MAINZ. (red) Nach Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums in Mainz ist in diesem Jahr ausnahmsweise eine Nutzung des Aufwuchses von stillgelegten Flächen als Viehfutter zulässig. Damit hat die EU-Kommission auf die wegen der Trockenheit eingetretenen Versorgungsengpässe in den Futterbaubetrieben reagiert.

Auf konjunkturell stillgelegten Flächen dürfen normalerweise keine Nutzpflanzen für Lebensmittel oder zum Verfüttern angebaut werden. Der Aufwuchs dient lediglich der Gründüngung. Aufgrund dieser Ausnahmeregelung für die Verwendung des Aufwuchses von Stilllegungsflächen können nun auch Rinder und Schafe damit gefüttert werden. Für diese Nutzung der Flächen ist kein Antrag notwendig. Eine Fremdnutzung durch Viehbetriebe ist ebenfalls zulässig. Voraussetzung für die Fremdnutzung ist die unentgeltliche Bereitstellung des Aufwuchses. Ebenso darf für den Aufwuchs von diesen Flächen keine Trockenfutterbeihilfe beantragt werden.

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