Juristerei und Narretei

Der noch glimpflich ausgegangene Streit um die Büttenreden zu Schöndorf zeigt, dass auch Karnevalisten schnell auf rechtlich dünnes Eis geraten können. Die Grenzziehung fällt allerdings schwer. Wo fängt die persönliche Verunglimpfung an?

Muss ein ehemaliger Kommunalpolitiker mehr ertragen können als "Otto Normalverbraucher"? Im Falle der Schöndorfer Reden, bei denen die betreffenden Passagen nur aus vagen Andeutungen bestanden, entschied der Vorstand richtig und ging nach Rücksprache mit dem Dachverband mit unverändertem Programm in die zweite Sitzung. Hätten die Karnevalisten schon an dieser niedrigen Marke klein beigegeben, dürfte sich bald kein Narr mehr ohne Rechtsbeistand in die Bütt wagen. f.knopp@volksfreund.de

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