Parkverbot bleibt

WELLEN. (mok) Parken bleibt in einem Teilabschnitt der Wellener Moselstraße weiterhin verboten. Der Gastwirt Hans Weber hatte bereits mehrfach gegen das Parkverbot vor seiner Gaststätte gekämpft, das 2004 dort von der Verbandsgemeinde-Verwaltung eingerichtet worden war. Beispielsweise zog er damit vor den Kreisrechtsausschuss. Mit seinem Anwalt René Dupont hatte er Anfang Juli mit einer Klage gegen die Verbandsgemeinde-Verwaltung Konz vor der zweiten Kammer des Trierer Verwaltungsgerichts bei Richter Uwe Goergen einen erneuten Versuch unternommen, die ihm unliebsamen Schilder loszuwerden (der TV berichtete). Begründung: Das Parkverbot gefährde seine berufliche Existenz. Sicherheit kontra berufliche Existenz

Auf einen - bei der mündlichen Verhandlung angestrebten - Vergleich einigten sich die beiden Parteien nicht. In seinem schriftlichen Urteil wies Richter Goergen die Klage des Wellener Gastwirts ab, der nun auch die Kosten des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht tragen muss. Die von der Verbandsgemeinde angeordnete Maßnahme sei "rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten", erläuterte Goergen sein Urteil.Be- und Entladen ist möglich

"Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung" sei ein Einschreiten der Verbandsgemeinde-Verwaltung legitim, da die Gefahr bestehe, "dass es auch zukünftig zu erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrs mit größeren Fahrzeugen kommen würde", erklärt der Richter seine Entscheidung. Er bescheinigt der Konzer Verwaltung zudem, dass sie die Interessen des Klägers beim Aufstellen der Schilder in ihre Überlegungen mit einbezogen habe. Denn sie habe "nur ein eingeschränktes Halteverbot und nicht etwa ein absolutes Halteverbot angeordnet".

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