Verwaltung verpasst Brückenkontrolle

Serrig/Schoden/Palzem · Der Zustand mehrerer Brücken in der Verbandsgemeinde Saarburg ist schlecht. Dabei handelt es sich um Bauwerke, die über Bahngleise führen - und die den Ortsgemeinden gehören. Zum Teil sind vorgeschriebene Prüfungen seit zwei Jahren überfällig. Das ist das Ergebnis einer Anfrage der Grünen an die Verwaltung.

Wer muss sich um die Sanierung von Eisenbahnbrücken kümmern? Diese Frage beschäftigt derzeit nicht nur Bundespolitiker und den Vorstand der Deutschen Bahn, sondern auch die Verbandsgemeindeverwaltung. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Verbandsgemeinderat, Stephanie Nabinger, hat bei der Verwaltung eine schriftliche Anfrage gestellt: Wie ist der Zustand von acht Brücken, die auf dem Gebiet VG Saarburg Eisenbahnlinien kreuzen? Konkret wollte sie wissen, ob die Kontrollvorgaben, die von DIN-Normen (siehe Extra) vorgegeben werden, von der Verwaltung eingehalten werden - oder nicht.
Die DIN-Vorschrift 1076 sieht vor, dass Bauwerke zweimal jährlich "beobachtet" werden müssen und einmal pro Jahr umfassend besichtigt werden müssen - einschließlich der Schutzeinrichtungen.
Alle drei Jahre soll es zudem eine erweiterte Sichtprüfung geben. Bei dieser müssen alle wesentlichen Elemente, die etwa der Standsicherheit dienen, geprüft werden. Ingenieurbauwerke sind zudem alle sechs Jahre einer Hauptprüfung zu unterziehen, bei der die Konstruktion der Brücke, Versorgungsleitungen und mehr untersucht werden. Dabei werden Noten für den Zustand der Bauwerke vergeben: 1,0 bedeutet "sehr gut". 4,0 ist die schlechteste Zensur. Aber bereits eine Bewertung von 3,5 entspricht einem ungenügend.Vorgaben nur zum Teil eingehalten

Laut Auskunft der Verwaltung werden diese Vorgaben in der VG Saarburg nur zum Teil eingehalten. Die Antwort der Behörde auf Nabingers Anfrage berücksichtigt sieben Brücken und eine Unterführung. Die Bauwerke kreuzen die Bahnlinien Trier-Saarbrücken und Trier-Perl.
Einfach fällt die Antwort auf die Eisenbahn-Unterführung in Palzem-Wehr (Markusbrunnen) aus: "Zuständig ist die Deutsche Bahn AG." Auch dort, wo Wirtschaftswege die Bahntrassen kreuzen, ist das Staatsunternehmen zuständig. Das sind die Bauwerke in Palzem (Friedensaue) und Schoden (Trierer Straße).
Drei der Eisenbahnbrücken in der VG wurden bei der letzten Hauptprüfung mit der Note 3,0 bewertet. Das sind die Überquerungen in Serrig (Martinusstraße), Saarburg (Serriger Straße) und in Palzem (Bahnhofstraße). In Palzem wurde die Brücke letztmals im September 2009 untersucht, bei den beiden anderen liegt die Prüfung noch länger zurück: Sie wurden Dezember 2005 getestet. Befriedigend ist der Zustand der Wiesenwegbrücke in Saarburg - sie wurde vor acht Jahren mit 2,7 bewertet. Mit 2,0 - und damit am besten - ist die St.-Brix-Brücke in Schoden benotet.
Rudolf Klein, Pressesprecher der VG Saarburg, erklärt auf TV-Anfrage, dass die seit zwei Jahren überfälligen Hauptprüfungen im Januar durchgeführt werden sollen. Der Auftrag sei durch die Verwaltung bereits erteilt worden. In Abstimmung mit Bahn können die Arbeiten nur an den Wochenenden durchgeführt werden.Meinung

Spiel mit dem FeuerWas die Folgen eines schludrig geführten Bestandsverzeichnisses sein können, hat jüngst ein Angestellter der Stadt Trier erlebt. Er haftet persönlich dafür, dass ein erkennbar morscher Baum einen Menschen getötet und einen anderen schwer verletzte, als er umstürzte. Der Mann hatte es versäumt, die Kastanie rechtzeitig zu untersuchen und fällen zu lassen. Dieser Vergleich liegt nicht allzu fern, wenn man sich vorstellt, was passieren könnte, wenn eine Brücke einstürzt. Spätestens dann klopft der Staatsanwalt bei der Verwaltung an und fragt, ob hier jemand möglicherweise etwas versäumt hat und strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen ist. Deshalb ist es gut, dass die Verwaltung endlich die Reißleine gezogen hat und Ingenieure mit der Prüfung des Brückenzustands beauftragt hat. Sie beendet damit das riskante Spiel mit dem Feuer. a.schumitz@volksfreund.deExtra

DIN-Normen sind vom Deutschen Institut für Normung festgesetzte freiwillige Standards. Sie basieren auf gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und Technik. Grundsätzlich handelt es sich laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs um private Regelwerke mit Empfehlungs charakter. Laut Paragraf 68 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung ist die VG-Verwaltung verpflichtet, alle Aufgaben, die die Kommunalstraßen betreffen, zu erfüllen. Dazu gehört auch die regelmäßige Kontrolle von Brücken. Die VG Saarburg berücksichtigt diese Vorgaben, um die Verkehrssicherheit der Bauten zu überwachen, sagt Pressesprecher Rudolf Klein. Mängel sollen rechtzeitig erkannt und ausgebessert werden, damit kein größerer Schaden eintritt. itz

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