Saarland Betrug in der Schule: Lehrer verliert seinen Beamtenstatus

Saarbrücken · Ein Lehrer aus dem Saarland verliert seinen Beamtenstatus. Der Mann war wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er sich selbst angezeigt hatte.

Der Lehrer soll bei Abrechnungen für Betreuung Geld in die eigene Tasche gesteckt haben.

Der Lehrer soll bei Abrechnungen für Betreuung Geld in die eigene Tasche gesteckt haben.

Foto: David-Wolfgang Ebener

Wegen falscher Abrechnungen in der Schule wird ein Lehrer aus dem Saarland seinen Beamtenstatus verlieren. Vor dem Saarbrücker Landgericht zog der ehemalige Konrektor am Mittwoch seine Berufung zurück. Damit kann ein Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig werden. Sobald dies der Fall ist, verliert der Mann seinen Status.

Der 51-Jährige war vor dem Amtsgericht wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Er ging in Berufung, denn dieses Strafmaß führt automatisch zu einem Verlust der Lebensstellung. So sieht es das Gesetz vor, wenn ein Beamter zu mehr als einem Jahr Strafe verurteilt wird.

Der Lehrer soll in der Schule falsche Abrechnungen bei Honorarverträgen für Betreuungskräfte erstellt und damit Geld in die eigene Tasche abgezweigt haben. Nach Ansicht des Gerichts nutzte er dazu Strohleute aus der eigenen Familie. So soll er 25 Euro Stundenlohn für nie erbrachte Leistungen abgerechnet haben. Über Jahre soll er auf diese Weise 32 000 Euro erwirtschaftet haben. Der Mann finanzierte nach Ansicht der Justiz mit dem Geld seine Spiel- und Kaufsucht.

Irgendwann zeigte er sich selbst an, suchte das Gespräch mit dem Ministerium und legte die Akten offen. Er wurde als Lehrer an eine andere Schule versetzt.

Vor dem Landgericht machte der Mann besondere Umstände geltend. Er verwies auf eine Scheidung und rund 100 000 Euro Schulden, das Geld aus den Abrechnungen habe er zurückgezahlt. Er sei geständig, um Wiedergutmachung bemüht und geläutert, so die Verteidigung. Er würde übermäßig bestraft, wenn er jetzt noch seinen Job verliert. 

Doch die Richterin signalisierte, dass die verhängte Strafe kaum milder werde ausfallen können. Sie bewege sich bereits am unteren Rand des Möglichen. Das sah auch die Staatsanwältin so. Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt nahm der Lehrer dann die Berufung zurück.

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