Grenzgängerkolumne 2021 keine große Reform

Die luxemburgische Regierung hat sich aufgrund der Corona-Krise entschieden, die zunächst angedachte große Steuerreform zu verschieben. Insbesondere war angedacht gewesen, eine einheitliche Steuerklasse für Verheiratete und Ledige zu schaffen.

Aktuell zahlen Ledige beinahe drei Mal so hohe Steuern wie Verheiratete. Insgesamt sollte die Steuerreform dazu führen, dass beide Gruppen dennoch entlastet werden. Aufgrund der allgemeinen Krise sei jedoch nicht der Moment für Steuersenkungen, aber auch nicht für Steuererhöhungen, erklärte Luxemburgs Finanzminister Pierre Gramegna kürzlich. Nur in Nuancen wird das Steuerrecht dennoch geändert, was jedoch normale Arbeitnehmer nicht tangiert. Insbesondere sollen Aktien als Lohnbestandteil ab 2021 nicht mehr steuerbegünstigt sein. Dies betrifft aber eher wenige Führungskräfte.

Noch immer tun sich Grenzgänger mit der letzten Steuerreform schwer, insbesondere jene rund 10 000 Grenzgänger, die erstmals seit 2018 Steuererklärungen abgeben müssen. Wer von der Steuerklasse 2 profitiert hat, muss eine Steuererklärung abgeben, andernfalls werden Strafen von 400 Euro pro Person fällig. Dies gilt auch für den Nichtgrenzgänger-Ehegatten, da nur mit seiner Mitwirkung die Steuerklasse 2 möglich ist.

Es ist verpflichtend und sinnvoll die Steuererklärung spätesten zum 31. Dezember des Folgejahres abzugeben, weil andernfalls das Finanzamt die Steuerklasse 1 anwendet und dann Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro folgen. Selbst wenn man verspätet die Steuererklärung abgibt, verfallen mögliche Steuererstattungen, weil die Abgabefrist nicht eingehalten wurde.

 Flagge Luxemburg

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Foto: TV

Stephan Wonnebauer, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg. Bei Fragen zum deutsch-luxemburgischen Recht können sich Grenzgänger an den Deutschen Anwaltverein Luxemburg wenden: kontakt@dav.lu

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