Dem Ex-Arbeitgeber sexuelle Übergriffe unterstellt: 56-jährige Frau bekommt Bewährungsstrafe

Wittlich · Das Amtsgericht Wittlich hat eine 56-jährige Frau wegen versuchter Erpressung, falscher Verdächtigung, übler Nachrede und Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie hatte unter anderem ihren Ex-Arbeitgeber bezichtigt, sie sexuell belästigt zu haben.

Die nur vermindert schuldfähige Frau hatte im Prozess zugegeben, zum einen ihren Ex-Arbeitgeber aus Ärger darüber, dass sie keine Festanstellung bekommen hatte, sexuelle Übergriffe unterstellt und von dem 86-Jährigen und seinem Sohn 25.000 Euro "Schmerzensgeld" gefordert zu haben. Außerdem hatte sie unter dem Einfluss von Medikamenten mit ihrem Wagen einen Unfall verursacht.

Die 56-Jährige, die mittlerweile in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land lebt, zum Zeitpunkt der Taten - in den Jahren 2011 und 2012 - aber noch im Landkreis Vulkaneifel gewohnt hatte, hatte bei dem 86-Jährigen als Haushaltshilfe auf Probe gearbeitet, war dann aber nicht übernommen worden.

Daraufhin schrieb sie dem Senior und dessen Sohn drei Briefe, in denen sie die angeblichen sexuellen Übergriffe des 86-Jährigen detailliert beschrieb. Im dritten Brief forderte sie dann 25.000 Euro Schmerzensgeld und drohte einerseits, zur Polizei zu gehen, und andererseits, auch die Arbeitsstelle des Sohnes, eine Behörde, zu informieren. Später erstattete sie dann tatsächlich Anzeige bei der Polizei.

Die Angeklagte schilderte in der Verhandlung am Donnerstagvormittag, dass sie 20 Jahre lang abhängig von Schmerz- und Beruhigungsmitteln gewesen war und es ihr erst im vergangenen Jahr gelungen sei, ihr Leben ohne Medikamente zu gestalten. Sie sei in regelmäßiger ambulanter Behandlung bei einem Psychotherapeuten. Die psychiatrische Gutachterin Sylvia Leupold attestierte der 56-Jährigen zum Zeitpunkt der Taten nur eine verminderte Schuldfähigkeit, empfahl aber zudem eine stationäre Behandlung.

Das Amtsgericht Wittlich folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung und entzog ihr zudem mit einer Sperrfrist von einem halben Jahr den Führerschein. Zudem legte es ihr auf, mindestens sechs Monate ihre ambulante Therapie fortzusetzen und sich zeitgleich um eine stationäre Behandlung in einer Klinik zu bemühen.

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