Bußgeldstellen in der Region Trier häufig chancenlos: Ausländische Verkehrssünder zahlen nur selten ihre Knöllchen

Trier · In der Region Trier fährt etwa jeder zehnte Verkehrssünder ein Fahrzeug mit ausländischem Nummernschild. Viele Falschparker oder Raser zahlen aber ihre Knöllchen nicht, weil ihnen kaum Sanktionen drohen.

 Derzeit ist das Parken Am Markt noch kostenlos. Doch auch dort gilt: Wer zu lange parkt, riskiert ein Knöllchen. TV-Foto: Uwe Hentschel

Derzeit ist das Parken Am Markt noch kostenlos. Doch auch dort gilt: Wer zu lange parkt, riskiert ein Knöllchen. TV-Foto: Uwe Hentschel

Foto: Uwe Hentschel

Morgens mit dem Auto zum Einkaufen nach Trier und abends zwangsweise mit der Bahn zurück - dieses Schicksal widerfuhr unlängst einem Luxemburger. Der nicht zum ersten Mal im Parkverbot abgestellte Wagen des Mannes wurde abgeschleppt und von der Stadt erst wieder freigegeben, nachdem der luxemburgische Autobesitzer am Folgetag alle offenen Forderungen bezahlt hatte. Ein Extrembeispiel. Doch mit der Zahlungsmoral etlicher ausländischer Verkehrssünder steht es nicht zum Besten. Das ergab ein Rundruf unserer Zeitung. Der mögliche Grund: Zahlt etwa ein luxemburgischer oder niederländischer Falschparker sein Knöllchen nicht, können die Kommunen auf deutscher Seite nicht viel machen.

Erste Schwierigkeit: Schon bei der Feststellung, wem der Wagen gehört, gibt es häufig Probleme. Denn über das Kraftfahrtbundesamt können nur von wenigen Ländern Halterdaten abgefragt werden. Ohne diese Daten kann eine Mahnung gar nicht zugestellt werden.

Zweite Schwierigkeit: Kennt man die Adresse, aber der Verkehrssünder zahlt trotz Aufforderung nicht, schaut die deutsche Kommune ebenfalls in die Röhre. Denn eingetrieben werden können die Gelder erst ab 70 Euro; und die meisten Knöllchen liegen unter diesem Betrag.

Da ist es nicht verwunderlich, dass einige Kommunen die Verfahren gleich einstellen, "weil Aufwand und möglicher Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis stehen", wie es etwa in Wittlich heißt. Die jährlichen Einnahmen der regionalen Kommunen aus Parkverstößen schwanken zwischen 4000 Euro (VG Kell) und 1,4 Millionen Euro (Stadt Trier).

Und wie ist es im umgekehrten Fall, wenn etwa ein deutscher Autofahrer in Luxemburg falsch parkt und nicht zahlt? Ähnlich. Die Knöllchen werden zwar nicht nachgeschickt. Aber das Kennzeichen des deutschen Falschparkers wird in eine Datenbank eingegeben. Lässt sich der Autobesitzer dann in Luxemburg noch einmal etwas zuschulden kommen, muss er damit rechnen, dass sein Wagen mit einer Parkkralle stillgelegt wird. Die wird erst gelöst, wenn sämtliche Knöllchen bezahlt sind.
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